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BAV

Bei dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen handelt es sich um eine staatliche Aufsichtsbehörde, die den Versicherungsunternehmen den Geschäftsbetrieb erlaubt. Die Aufsichtsbehörde überwacht das Versicherungswesen und trägt Sorge dafür, dass die Leistungsversprechen seitens der Versicherer eingehalten werden. Versicherungsnehmer, die Probleme mit ihrer Versicherung haben, können sich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, kurz auch BAV genannt, beschweren. Auf den Versicherungsnehmer kommen bei diesem Beschwerdeverfahren keinerlei Kosten zu, das Bundesaufsichtamt führt über die Beschwerden eine Statistik, die regelmäßig veröffentlicht werden muss.

Etwa 30.000 Beschwerden gehem jährlich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ein und werden bearbeitet, rund ein Drittel der Beschwerden sind für die Versicherungsnehmer erfolgreich. Das BAV sorgt dafür, dass die Prämien zu den Versicherungsleistungen im angemessenen Verhältnis stehen und dass die Versicherungsunternehmen ausreichende Rückstellungen bilden. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen über genügend freie Mittel verfügen müssen, um die Deckung unerwarteter Verluste gewährleisten zu können.

Abkürzung für: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bAV, diese Abkürzung findet auch Verwendung für: Betriebliche Altersvorsorge

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