Der Verantwortliche einer Baumassnahme haftet für alle Gefahren und Risiken, die aus dieser Massnahme resultieren. Für private Bauvorhaben (Neubau, Renovierung, Reparaturen, Umbau, Abbruch) ist dieses Risiko bis zu einer Bausumme von 50000 € je Bauvorhaben im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitabgedeckt. Bauvorhaben, mit einer Bausumme von mehr als 50000 € können über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.Diese wird meist als Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit gegen eine Einmalprämie abgeschlossen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eigentlich für jeden Bauherren unverzichtbar, genauso wie es im privaten Bereich bei der Privathaftpflichtversicherung der Fall ist. Der Hauptgrund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zum einen, dass besonders bei Personenschäden sehr hohe Schadenssummen entstehen können, die der Nicht-Versicherte oftmals selbst nicht regulieren kann. Zum anderen arbeiten auf der Baustelle meistens viele Personen, für deren Sicherheit der Bauherr theoretisch verantwortlich ist, in der Praxis aber nahezu unmöglich alle Personen „im Blick“ haben und alle Gefahren vermeiden kann.
Es gibt eine Reihe von typischen Schäden, die dann durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert werden würden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Dachlatte auf der Baustelle nicht korrekt befestigt wurde und durch deren Herabstürzen andere Personen verletzt würden. Auch die nicht ausreichend gesicherte Baugrube kann zu Schäden führen, wenn dort zum Beispiel Kinder hinein fallen und sich verletzten. Das oftmals aufgestellte Hinweisschild „Baustelle – Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder“ ist rechtlich eher problematisch und als Bauherr ist man trotz dieses Hinweises haftbar zu machen. Beim Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.
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Angebote zur Bauherrenhaftpflichtversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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