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AVB

Abkürzung für: allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (kurz: AVB) regeln die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus enthalten sie Risikobeschreibungen (z. B. für das Risiko „Hausrat“) und die Festlegung der Versicherungsfälle. Auch sämtliche Regelungen zu Prämienfälligkeiten, Versicherungsbeginn und – dauer, Versicherungsumfang oder Prämienanpassungen können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen werden erst Vertragsbestandteil, wenn Sie als Versicherungsnehmer deutlich vom Versicherungsunternehmen darauf hingewiesen werden. Das Versicherungsunternehmen muss Ihnen dabei die Möglichkeit einräumen, den Inhalt nachzulesen. Zusätzlich müssen Sie sich mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einverstanden erklären. Sind Sie nicht mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einverstanden, kommt der Versicherungsvertrag trotzdem zustande. Die AVB werden dann nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages – er unterliegt in diesem Fall gesetzlichen Vorschriften.
Generell unterliegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer gesetzlichen Prüfung und dürfen sich nicht benachteiligend auf Sie als Versicherungsnehmer auswirken. Ist dies doch der Fall, werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam.

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