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Autoversicherung

Um auf deutschen Straßen ein Auto bewegen zu dürfen, ist das Abschließen einer Autoversicherung unumgänglich.

Wer ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen möchte, benötigt zunächst eine Versicherungsnummer (eVB Nummer) des Autoversicherers seiner Wahl. In welchem Umfang eine Autoversicherung abgeschlossen wird, spielt für die Zulassungsstelle keine Rolle. Der Mindest- Versicherungsschutz in Deutschland ist die KFZ- Haftpflichtversicherung.

Nach einem Preis- Leistungs- Vergleich, den jeder Autofahrer vor dem Abschließen eines Versicherungsvertrages durchführen sollte, muss man sich an die Versicherung seiner Wahl wenden und erhält dort eine Versicherungsnummer. Die Autoversicherung sorgt dann im Schadensfall dafür, dass der Geschädigte Geld für einen eventuellen Personen- oder Sachschaden erhält. Je nach Versicherer trägt der Versicherte eine gewisse Selbstbeteiligung. Diese wird vor dem Abschließen der Autoversicherung ausgewählt. Je höher der zu Versichernde diese Selbstbeteiligung angibt, desto geringer sind die Kosten für die Versicherungsabschläge.

Eine Autoversicherung gliedert sich in Schadensfreiheitsklassen. Diese sind unter Anderem davon abhängig, wie alt der zu Versichernde ist und seit wie vielen Jahren er den Führerschein besitzt. Je länger man unfallfrei fährt, desto geringer werden die Beiträge, die an die Versicherung zu zahlen sind.

siehe auch  KFZ-Versicherung

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