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Ausschließlichkeitsvermittler

Seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie für Versicherungsvermittler kennt man nun drei Arten von Versicherungsvermittler. Auf der einen Seite gibt es da die Ausschließlichkeitsvermittler sowie die Makler auf der anderen Seite gibt es eine neue Richtung, die man Honorarberater nennt.

Entscheidend ist, dass beim Erstgespräch die vermittelnde Person anzeigt, ob sie ausschließlich für eine einzige Versicherung (Ausschließlichkeitsvermittler) oder für mehrere Versicherungen in einem Pool (Makler) arbeitet. Hierzu muss Ihnen als zukünftiger Kunde die Visitenkarte des auftretenden Vermittlers ausgehändigt werden. Auf der Karte ist dann ersichtlich, ob der Vermittler ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft arbeitet oder aber für mehrere. Der Ausschließlichkeitsvermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen von der Versicherungsgesellschaft eine Provision. Die Zahlung beim Makler nennt man Courtage.

Der Honorarberater wird von Ihnen als Kunde direkt bezahlt. Er ist in der Regel für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig, so ist er quasi Makler. Jedoch ist die Sachlage hier etwas anders. Wenn die Beratung erfolgt ist, dann bietet Ihnen der Honorarberater Nettotarife der Versicherungsgesellschaft an. Diese sind günstiger, weil die Kosten für die Vermittler oder für die Unterhaltung eines Vertriebsnetzes nicht eingerechnet sind.

Ein Ausschließlichkeitsvermittler vermittelt also Verträge nur für eine Gesellschaft sowie deren Kooperationspartner. Vertraglich ist der Vermittler verpflichtet nur für diese Gesellschaft zu vermitteln und ist dieser gegenüber weisungsgebunden. Dafür übernimmt die Gesellschaft in aller Regel die Haftung für Beratungsfehler. Das Gegenteil hiervon ist der Makler oder Mehrfachagent.

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