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Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer. Der Versicherungsnehmer muss der Versicherung im Rahmen seiner Auskunftspflicht jede Information erteilen, die die Versicherung zur Beurteilung ihrer Eintrittspflicht benötigt.

Beispielweise trifft die Auskunftspflicht den Versicherungsnehmer dann, wenn im Rahmen der Kfz-Versicherung ein Unfallschaden abgewickelt werden muss. Der Versicherungsnehmer hat sich bei Abschluss seines Kfz-Versicherungsvertrages verpflichtet, der Versicherung sämtliche Details des Unfallgeschehens mitzuteilen. Dies umfasst auch die Umstände, die zum Unfall geführt haben und Informationen, wer den Unfall verschuldet hat.

Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine Auskunftspflicht auferlegt. Er muss der Versicherungsgesellschaft alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Gesellschaft zur Prüfung ihrer Einstandspflicht erforderlich sind. Hier ist oft eine Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes für den Fall von unzureichenden Informationen eingeschlossen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Arzt nach den gesetzlichen Regelungen eine Auskunftspflicht gegenüber dem Versicherer. Beispielsweise muss der Vertragsarzt dem medizinischen Dienst der Krankenkasse
ausführliche Auskünfte erteilen, damit die Krankenkasse ihre Leistungspflicht überprüfen kann.

Die Auskunftspflicht gehört also zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. D.h. bei einem Schadensfall ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer alle zur Schadenregulierung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Daten zur Verfügung zu stellen.

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