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Aufsichtspflichtverletzung

Die Thematik der Aufsichtspflichtverletzung ist in Deutschland vielschichtig und nicht unumstritten. Im Volksmund versteht man unter einer Aufsichtspflichtverletzung vor allem Fälle, in denen Eltern ihre Kinder nicht ordnungsgemäß besufsichtigen, woraufhin diese einen Schaden verursachen. Da die Kinder noch nicht strafmündig sind, muss der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche über die Eltern einzuholen versuchen, in dem er diesen nachweist, dass sie ihre Aufsichtspflicht dem Nachwuchs gegenüber verletzt haben. Gleiches gilt auch für unmündige Personen, etwa für geistig Behinderte.

Auf das Wirtschaftsleben übertragen hat auch der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen eine Aufsichtspflicht für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. In diesem Sinn haftet ein Arbeitgeber für Schäden, die seine Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit fahrlässig anrichten, sofern ihm eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies kann einfach sein, etwa, wenn die Arbeitnehmer zu lange arbeiten oder ungenügend oder nicht für ihre Aufgaben ausgebildet, geschult oder ausgerüstet sind. In vielen Fällen ist ein solcher Nachweis jedoch beinahe unmöglich zu erbringen, was Kritik an der bestehenden Rechtslage hervorruft.

Aufsichtspflichtverletzung: siehe auch Aufsichtspflicht

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