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Aufräumkosten

In der Gebäudeversicherung sowie auch in der Hausratversicherung sind neben den versicherten Sachen auch gewisse Kosten mit versichert. Zu den versicherten Kosten gehören unter anderem die Aufräumkosten. Nach einem Schadensfall kann es nötig sein, die zerstörten Sachen zu entsorgen und aufzuräumen. Hat die Wohnung gebrannt, sind die Möbel oft nur noch Schutt und Asche. Für die Aufräum- und die Entsorgungskosten kommt dann die Versicherung auf. Auch wenn Ihr Haus oder Ihr Hausrat durch Vandalismus beschädigt oder gar zerstört wurden, zahlt die Versicherung die Entsorgung. Waren Sie schon einmal von einem Hochwasser betroffen, dann wissen Sie, dass neben dem ganzen Ärger auch erhebliche Kosten für die Beräumung auf einen zukommen können. Allerdings gibt es bei den meisten Versicherungen Entschädigungsgrenzen für die Erstattung von versicherten Kosten. Die Aufräumkosten sind entweder prozentual oder betragsmäßig begrenzt. Sie sollten daher ruhig einmal einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen. Prüfen Sie, ob die Leistungen für Sie ausreichend sind. So sparen Sie sich böse Überraschungen im Schadensfall.

Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung sind also ausser dem direkten Ersatz versicherter Dinge auch Kosten mitversichert, die dadurch entstehen, daß zerstörte versicherte Sachen entsorgt werden müssen. Meist sind die mitversicherten Aufräumkosten durch den Versicherer begrenzt.

Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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