Mit Arzneimitteln sollen Krankheiten am menschlichen oder tierischen Körper geheilt oder verhütet werden.
Seit Jahrtausenden versuchen die Menschen ihre Krankheiten durch Hinzufügung von Stoffen, die aus Pflanzen oder Tieren gewonnen werden, zu lindern oder zu heilen. Das diese oft nur begrenzt wirken, weiß jeder der an einer chronischen Krankheit leidet. Auch haben die Arzneimittel nicht die großen Krankheitskatastrophen der Menschheit wie die Pest oder die Pocken verhindert. Die Pest ist immer noch unheilbar und den Pocken hat die weltweite Impfkampagne der sechziger und siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts das Ende bereitet.
In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz unter anderem die Zulassung und die Beschriftung des verwendbaren Produktes. Auch der Beipackzettel muss über die Art und Dauer der Dosierung und über mögliche Nebenwirkungen informieren. Ebenfalls muss über die Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln aufgeklärt werden. Arzneimittel können als Fertigprodukt, etwa als Tablette, oder durch Zusammenmischen in einer Apotheke verkauft werden. Werden ein oder mehrere Wirkstoffe als Fertigprodukt verkauft, muss vorher eine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegen. So muss die Wirksamkeit nachgewiesen werden und das Produkt darf in Fragen der Qualität und der sonstigen Unbedenklichkeit keine Zweifel aufwerfen.
Die Vergabe von Arzneimitteln an die Bevölkerung in Deutschland wird durch diverse Vorschriften geregelt. Die meisten Arzneimittel werden über die Apotheken an den Endverbraucher verkauft. Einige freiverkäufliche Mittel sind nicht apothekenpflichtig und können über den Einzelhandel vertrieben werden. Dieses hat den großen Vorteil, dass diese Produkte zu deutlich günstigen Preisen verkauft werden können.
Apothekenpflichtige Arzneimittel werden noch einmal unterschieden zwischen freiverkäuflich und verschreibungspflichtig. Es ist falsch anzunehmen, dass rezeptfreie Arzneimittel bei Überdosierung keinen Schaden anrichten können. Zwar handelt es sich hier oft um Mittel, die in ihrer Wirkung begrenzt sind, dennoch sollte die vorgegebene Art und Dauer der Anwendung nicht überschritten werden. Über die Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln entscheidet der Art aufgrund einer gestellten Diagnose. Hier soll dann eine bestimmte Krankheit behandelt werden. Darüber können auch Betäubungsmittel über eine Apotheke vertrieben werden. Es versteht sich von selber, dass diese Gruppe strengsten Abgabevorschriften unterliegt. Oft werden diese Wirkstoffe an Todkranke oder an schwer Abhängige verschrieben, die sich in Therapie befinden.
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