Abkürzung für: Allgemeine Rechtschutz-Versicherungsbedingungen
Bei den allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen, die auch kurz mit ARB bezeichnet werden, handelt es sich um Versicherungsbedingungen der Versicherungsunternehmen, die dann zugrunde gelegt werden, wenn ein Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Diese Versicherungsbedingungen sind im Prinzip gleichzusetzen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei anderen Verträgen. Wie bei den AGB's auch unterliegen die Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen der Klauselkontrolle.
Bis zu Jahr 1994 wurden einheitliche Versicherungsbedingungen verwendet, deren Genehmigung das Bundesaufsichtamt für das Versicherungswesen übernahm. Mit einer Gesetzesänderung im Juli 1994 erfolgte die Abschaffung der Genehmigungspflicht. Seit dem haben die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit individuelle Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen zu vereinbaren. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat Musterbedingungen herausgegeben, auf die viele Versicherungsbedingungen beruhen. Doch gerade Einzelbedingungen können hier sehr unterschiedlich und individuell bei den einzelnen Versicherungsunternehemen sein. Doch dies ist auch gut so, denn nur so können die Versicherungen wettbewerbsfähig bleiben. Vor dem Abschluss eines Vertrages, sollte man daher die Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen aufmerksam lesen.
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