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Anschlussheilbehandlung (PKV)

Unter einer Anschlussheilbehandlung versteht man Rehabilitationsmaßnahmen, die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Aus Gründen der Versicherung ist es hierbei von großer Bedeutung, dass diese Anschlussheilbehandlung als medizinisch notwendig erachtet wird. Oftmals ist dies nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall der Fall.
Die Anschlussheilbehandlung im Allgemeinen dient der vollständigen Genesung des Patienten. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung hängt im Allgemeinen vom Lebensalter, dem allgemeinen Gesundheitszustand sowie der Schwere der vorausgegangen Erkrankung des Betroffenen ab.

Im Allgemeinen kann eine Anschlussheilbehandlung stationär, ambulant oder teilstationär erfolgen. Dies ist abhängig von der medizinischen Einschätzung der Situation des Patienten.
Eine Anschlussheilbehandlung wird vom entsprechenden Krankenhaus beantragt, in dem der Patient die Akutversorgung erhalten hatte.
Eine stationäre Anschlussheilbehandlung dauert in der Regel drei Wochen und wird oftmals nach schweren Operationen des Patienten durchgeführt. Beispiele hierfür sind Genesungsmaßnahmen nach einem Schlaganfall oder einer Herzoperation.

Kostenträger einer Anschlussheilbehandlung sind entweder die zuständige Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Ähnlich wie bei einem Krankenhausaufenthalt ist auch bei Anschlussheilbehandlungen ein Tagegeld von zehn Euro pro Tag vom Patienten zu entrichten.

Eine Anschlussheilbehandlung ist also eine Reha-Maßnahme der gesetzlichen Versicherungsträger, die im direkten Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung ( max. Zeitraum dazwischen 14 Tage ). Kostenträger hierfür sind z.B. die BfA, LVA, Ärzteversorgung, die Bundesknappschaft oder eine Berufsgenossenschaft. Eine Anschlussheilbehandlung muß beim Kostenträger vor Beginn der Massnahme beantragt werden.

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