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Altersvermögensgesetz

Mit dem Altersvermögensgesetz kann unter Beteiligung des Staates privat für das Alter vorgesorgt werden.

Mitte des Jahres 2001 wurde dieses Gesetz durch die Rot-Grüne Bundesregierung beschlossen und wurde nach der erforderlichen Abstimmung im Bundestag und der Veröffentlichung im Jahr 2002 ein Bundesgesetz. Das bedeutet, dass jeder Berechtigte in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder sonstiger Einschränkungen ein Recht auf die staatliche Förderung hat. Allerdings ist mit dem Altersförderungsgesetz auch eine Absenkung der gesetzlichen Rente um drei Prozent beschlossen worden.

Die Einführung dieses Gesetzes stellt einen Bruch mit der über viele Jahrzehnte üblichen Praxis dar, dass sich auch der Arbeitgeber zur Hälfte an der Altersvorsorge beteiligt. Nur der Staat fördert und auch nur dann, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Vor allem Personen mit vielen Kindern, können hier durch die Kinderzulagen ohne bedeutende eigene Einzahlungen eine ordentliche Zusatzrente ansparen. Dennoch lohnt es sich auch für Einzelpersonen, die mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Hier gibt es dann die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich. Läuft ein entsprechender Vertrag über 30 Jahre, kommt eine ansehnliche Fördersumme dabei heraus, die darüber hinaus auch noch verzinst wird. Anleger müssen beachten, dass die Zulage gekürzt werden kann, wenn die Mindesteinzahlbedingungen nicht eingehalten werden.

Die neue staatliche geförderte Rente wird in der Versicherungswirtschaft "Riester-Rente" genannt, da dieses Gesetz maßgeblich durch den ehemaligen Arbeitsminister der SPD beeinflusst worden ist. Die Anbieter dieser Riester Produkte wie Versicherungen oder Banken müssen bestimmte Voraussetzungen einhalten. Die Verträge müssen zertifiziert sein und enthalten als wichtigste Bedingung, dass zu Rentenbeginn mindestens die Einzahlungen garantiert sein müssen. Die meisten Abschlüsse werden als klassische Rentenversicherung mit Mindestverzinsung getätigt. Fondsbasierte Versicherungen sind eine Alternative für risikobereite Kunden und können eine hohe Rendite bieten. Banksparpläne werden kaum angeboten und sind wegen der geringen Verzinsung nicht unbedingt eine gute Empfehlung.

Die Förderung im Überblick: Die Grundzulage beträgt 154 Euro jährlich, für jedes Kind vor 2008 geborene Kind gibt es 185 Euro, für alle später geborene erhält der oder die Berechtige 300 Euro. Berechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, Beamte und Arbeitslose.

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