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Altersrückstellung (PKV)

Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Beitragshöhe nach Gesundheitszustand, Geschlecht und Eintrittsalter. Mit zunehmendem Alter steigen in aller Regel die Ausgaben seiten des Versicherers für den Versicherten. Um die Beiträge für den Versicherten dennoch stabil zu halten, wird ein Teil des laufenden Beitrages angespart. Das über die Zeit angesparte Kapital, die Altersrückstellung, wird dann dafür verwendet, um die Beiträge im Alter auf einem stabilen Niveau zu halten. Somit lassen sich steigende Versicherungsbeiträge nur mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen erklären, nicht jedoch mit höheren Aufwendungen aufgrund gestiegenen Alters.

Bezüglich der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung ist zudem wichtig zu wissen, dass es in diesem Bereich im Jahre 2009 eine Änderung gab. Bis dato konnten die bereits „angesparten“ Rückstellungen nämlich nicht unbedingt bei einem Wechsel von einer in die andere private Krankenversicherung übertragen werden. Der Versicherte hat also nicht selten seine erreichten Rückstellungen verloren. Durch die Änderung ist es jetzt jedoch vorgeschrieben, dass man bei einem Wechsel der Krankenversicherung alle bestehenden Rückstellungen zum neuen Versicherer übertragen darf. Durch diese neue Regelung wird der Wechsel an sich natürlich vereinfacht und stellt keinen finanziellen Verlust für den Versicherten mehr dar. Würden die Krankenkassen auf das Bilden der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung ganz verzichten, wäre zwar der Beitrag für jüngere Versicherte zunächst günstiger, dafür müssten man ab einem bestimmten Alter jedoch mit Beitragserhöhungen von bis zu einhundert Prozent rechnen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es übrigens keine Altersrückstellungen in dieser Form, der Beitrag bleibt aber dennoch konstant bzw. orientiert sich ohnehin immer ausschließlich am Einkommen.

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