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Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die langsam, durch anahltende Einwirkung von Dämpfen, Gasen, Temperatur, Feuchtigkeit oder Beanspruchung entstehen. Diese waren in der Vergangenheit in den meisten Versicherungszweigen von Haftpflichtversicherung bis hin zur Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Zunehmend finden sich aber Tarife am Markt, die auch Allmählichkeitsschäden mitabdecken.

In der Praxis wurde bisher nämlich von nahezu allen Versicherungsgesellschaften zwischen den plötzlich auftretenden Schäden, zum Beispiel durch einen Brand verursacht, und den schleichend auftretenden Schäden unterschieden. Insofern haben die meisten Versicherer die Allmählichkeitsschäden als eine Art von „normalem“ Verschleiß betrachtet und den entstandenen Schaden darauf hin nicht ersetzt. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks werden diese Allmählichkeitsschäden nun aber von immer mehr Versicherern akzeptiert. Manche Versicherer regulieren solche Schäden heute ohne weitere Nachfragen, bei anderen Versicherern erfolgt allerdings eine genaue Prüfung und der Schaden wird nur dann reguliert, wenn dem Versicherten kein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist. Was ist damit gemeint? Eine Art von Allmählichkeitsschaden ist beispielsweise eine Beschädigung an Verkleidungen im Innenraum eines Gebäudes, der durch stetige recht hohe Temperaturen zustande gekommen ist. Normalerweise müsste die Hausratversicherung einen solchen Schaden erstatten. Ist die hohe Temperatur jedoch nicht durch die „normalen“ Außentemperaturen entstanden, sondern beispielsweise deshalb, weil der Versicherte praktisch über das gesamte Jahr hinweg überverhältnismäßig stark geheizt hat, dann werden einige Versicherer sicherlich die Kostenübernahmen für diesen Allmählichkeitsschaden verweigern.

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