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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Der Begriff "Allgemeine Versicherungsbedingungen" wird im Zusammenhang mit Versicherungspolicen verwendet und entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei anderen Verträgen. Zu den Vertragsbedingungen einer Versicherung gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB). Während die AVB Bestandteil einer unbegrenzten Anzahl von gleichen Verträgen sein können, haben die BVB in der Regel nur für ein bestimmtes Versicherungsprodukt im konkreten Einzelfall Gültigkeit. Sofern die Besonderen Versicherungsbedingungen sowie eventuelle Zusatzklauseln allerdings gleichfalls für eine größere Anzahl von Verträgen verwendet werden können, zählen diese im rechtlichen Sinne zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Im "Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen" sind die Anforderungen an Allgemeine Versicherungsbedingungen festgelegt. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Bedingungen zählt beispielsweise der Umfang der vereinbarten Versicherungsleistungen. Da es sich bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen um vorformulierte Vertragsbedigungen für eine unbestimmte Zahl von Verträgen handelt, unterliegen diese dem sogenannten AGB-Gesetz, dem "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Bei Versicherungsunternehmen, die der Aufsichtspflicht unterliegen, werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Geschäftsplan aufgenommen und unterliegen damit der Genehmigung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde.

siehe auch Versicherungsbedingungen

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