Abkürzung für: Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen
Muss man eine Kraftfahrtversicherung abschließen?
Ja. Für jeden Fahrzeughalter ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Personenschäden und die Sachschäden des Unfallgegners ab. Die so genannte Deckungssumme legt man vertraglich fest. Alle Schäden am eigenen Fahrzeug können nur mit einer extra abgeschlossenen Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Hierbei ist der Zeitwert des Fahrzeugs zu beachten.
Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen
Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen. Grundlage der Berechnung der Kraftfahrtversicherung sind die Typklasse des zu versichernden Fahrzeugs und die Regionalklasse des Zulassungsortes. Generell haben die Versicherungsunternehmen bei der Gestaltung der Beiträge freie Hand. Mitunter können auch Alter und Beruf in die Berechnung der Kraftfahrtversicherung mit einfließen. Kfz-Haftpflichtversicherungen werden generell für ein Jahr abgeschlossen. Sofern weder die Versicherung noch der Versicherungsnehmer fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Bei Autoversicherungen ist zu beachten, dass diese Verträge erst zum Ende eines Jahres mit einem Monat Kündigungsfrist gekündigt werden können. Anders verhält es sich beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder bei Beitragserhöhungen seitens des Versicherungsunternehmens.
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