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AGIB

Abkürzung für: Allgemeine Versicherungsbedingungen für Glasversicherung

Mit dem folgenden Text möchten wir Sie kurz über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine Glasversicherung informieren.

Ist eine Glasversicherung unbedingt nötig?
Sinnvoll ist eine Glasversicherung, wenn in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus große Scheiben vorhanden sind, zum Beispiel ein Wintergarten. Zu beachten ist, dass ein Ceran-Kochfeld unter Umständen extra versichert werden muss. Ein Ceran-Kochfeld ist nicht in jeder Glasversicherung automatisch mitversichert.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für eine Glasversicherung:
mit der Glasversicherung sind zum Beispiel Balkon- und Terrassentüren, Glastische, Glasschränke, Zimmertüren mit Glas oder Vollglastüren sowie Hängeschränke mit Glastüren versichert. Die Entschädigungsleistung wird dann fällig, wenn die Ansprüche geprüft wurden. Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens erfolgt keine Schadensregulierung. Eine Beitragsanpassung ist jederzeit möglich. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland besteht der Vertrag weiter. Besondere Vereinbarungen legen die einzelnen Versicherungsunternehmen individuell fest. Mit dem im Versicherungsschein genannten und bezahlten Beitrag beginnt der Versicherungsschutz, aber nicht vor dem schriftlich im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Ein Vertrag für eine Glasversicherung kann innerhalb von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen, vom Versicherungsnehmer widerrufen werden. Alle Bestimmungen um die Glasversicherung, Laufzeit, versicherte Sachen usw. sind in den Bedingeungen zur Glasversicherung geregelt.

Angebote zur Glasversicherung mit Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

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