In der privaten Versicherungswirtschaft gilt das Äquivalenzprinzip. D.h. daß jeder einzelne nach Art und Umfang des zu versichernden Risikos tarifiert wird, also entsprechend seinem Risiko die Beitragshöhe ermittelt wird. Im Gegensatz dazu gilt im Bereich der Sozialversicherung überwiegend das Solidaritätsprinzip. Hierbei ist die Beitragshöhe für alle nach einer Grundlage bemessen, ohne daß das zu versichernde Risiko im Detail berücksichtigt wird.
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Vom Äquivalenzprinzip, welches auch als Individualprinzip bezeichnet wird, spricht man in erster Linie bei den privaten Krankenversicherungen. Man versteht hierunter die individuelle Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nach den persönlichen Risiken des Versicherungsnehmers. Dabei ist der Beitrag von vielen einzelnen Faktoren abhängig, wie beispielweise dem Geschlecht, das Eintrittsalter, Art und Umfang der Versicherungsleistungen, sowie dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung.
Durch das Äquivalenzprinzip werden die Beiträge zur Versicherung so kalkuliert, dass die eingehenden Beiträge mit den entstehenden Leistungen der Versicherung in einem Gleichgewicht stehen – und zwar über die gesamte Laufzeit der Versicherung.
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Im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip steht das Solidaritätsprinzip, welches sich in den gesetzlichen Krankenversicherungen findet. Das Gleichgewicht von Risikotragung und Beitragszahlung spielen hier eine untergeordnete Rolle. Es dominiert die Solidarität, wobei sich die Beiträge nach der Höhe des Bruttoeinkommens richten. Menschen mit gleichem Einkommen zahlen denselben Beitrag, unabhängig von den persönlichen Risiken.
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