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ABV

ABV, Abkürzung für: Allgemeine Bedingungen Vertrauensschadenversicherung

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert Unternehmen gegen Vermögensschäden von Mitarbeitern und anderen Betriebsangehörigen ab, die aufgrund verbotener Handlungen Schäden in einem Unternehmen verursacht haben. Dazu zählen unter anderem Untreue, Betrug, Sabotage, Unterschlagung oder Diebstahl. Die Vertrauensschadenversicherung kommt dann für die Abdeckung entstandener Schäden auf. In diesen Fällen ersetzt die Vertrauensschadenversicherung den entstandenen Vermögensschaden zur entsprechend abgeschlossenen Versicherungssumme.
Allgemeine Bedingungen einer Vertrauensschadenversicherung
Wir möchten Ihnen nun einige Allgemeine Bedingungen einer Vertrauensschadenversicherung darlegen.

Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass der Versicherungsnehmer für den Schaden haftet. Weiterhin muss die Vertrauensperson, eine Vertrauenspersonen ist der Versicherungsnehmer oder eine Personen, die er zur Verwendung der Vermögenswerte ermächtigt hat, wegen des Handelns verurteilt worden sein.

Nicht ersetzt werden Schäden, die von der Vertrauensperson verursacht wurden. Schäden, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Versicherung angezeigt wurden, Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein festgesetzten Zeitpunkt. Er erlischt mit der Beendigung des im Versicherungsschein bezeichneten Auftrages.

Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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