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Abschlussagent

Ein Abschlussagent wird im Volksmund gerne als "Versicherungsvertreter" bezeichnet. Es handelt sich um eine Person, mit der der Versicherte verbindliche Vertäge eine Versicherung betreffend abschließen kann.

Abschlussagenten verfügen über eine Vollmacht der Versicherungsgesellschaft, für die sie tätig sind, um eine Versicherung mit dem Kunden abzuschließen. In vielen Fällen dient der Abschlussagent zudem als erster Ansprechpartner für den Kunden im Fall eines Schadens, in dem die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden soll. Dies gilt vor allem für Abschlussagenten, die im Filialbetrieb großer Versicherungsgesellschaften tätig sind.
 

Ein Vertreter für Versicherungen und Finanzdienstleistungen der nach § 45 VVG für die von ihm vertretene(n) Gesellschaft(en) Abschlussvollmacht besitzt ist ein Abschlussagent. Ein Abschlussagent hat die Vollmacht Veträge abzuschliessen, zu verlängern, zu kündigen oder von ihnen zurück zu treten.

Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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