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Abrufphase

In der Lebensversicherung wird die Laufzeit des Vertrages vorgegeben. Mit der sogenannten Abrufphase bleibt der Versicherungsnehmer flexibler in der Inanspruchnahme der Ablaufleistung. Für einen bestimmten, vorher vereinbarten Zeitraum kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Versicherung die Auszahlung seiner Kapitalleistung aufschieben.[adinserter block=“4″]

In der Praxis unterscheidet man mittlerweile jedoch zwei Arten einer Abrufphase, die sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei der privaten Rentenversicherung genutzt werden kann. Die erste Variante der Abrufphase beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer die Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme bereits vor der eigentlichen Fälligkeit des Vertrages abrufen kann. So wird beispielsweise vereinbart, dass die Lebensversicherung zwar generell mit dem 65. Lebensjahr des Versicherten endet, dieser aber ab dem 63. Lebensjahr bereits die Auszahlung abrufen kann, entweder vollständig oder bis zu bestimmten Prozentsätzen. Diese Vereinbarung der vorzeitige Abrufphase ist natürlich vor allem dann sinnvoll, wenn man vorzeitig in Rente geht und die Lebens- oder Rentenversicherung als Altersvorsorge dient. Die zweite Variante ist eine so genannte Nach-Abrufphase. Hier besteht über einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende und Fälligkeit der Versicherung noch die Möglichkeit, sich das Kapitals auszahlen zu lassen. Nach Ablauf der Abrufphase ist das Kapital natürlich nicht verloren, wenn der Versicherte bis dato keine Auszahlung beantragt hat, die Versicherungsgesellschaft kann aber Kosten/Verzugszinsen geltend machen.

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