Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Abmeldung Kraftfahrzeug

Bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeuges wird der Fahrzeugbrief Teil 2 (der frühere Fahrzeugschein) an die Zulasungsstelle zurück gegeben, gleichzeitig werden die Stempel vom Kennzeichen entfernt und somit darf das KFZ nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das zuständige Versicherungsunternehmen sowie das Finanzamt werden von den Zulassungsbehörden über die Abmeldung des Fahrzeuges informiert, damit diese taggenau die Versicherungsprämie bzw. die Kraftfahrzeugsteuer abrechnen können. Bei vorübergehenden Stilllegungen wird die KFZ Versicherung seitens des Versicherungsunternehmens in eine Ruheversicherung umgewandelt, welche beitragsfrei weiterhin "Ruhe-Versicherungsschutz" in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung und auch in der Teilkaskoversicherung (sofern bestanden) gewährt, dies allerings nur ausserhalb des öffentlichen Verkersraumes. Währt die vorübergehende Stilllegung länger als ein Jahr, so wird auch die Rückgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahreugbrief) fällig. Diese wird unbrauchbar bemacht und für eine eventuell erneute Zulassung dem Halter wieder ausgehändigt.

Hier können Sie Versicherungsvergleiche unter verschiedenen Anbietern vornehmen sowie Angebote zu Privatversicherungen anfordern.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein, KFZ-Versicherung,

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: