In der Vergangenheit wurde seitens der Zulassungsbehörden bei der Abmeldung eines KFZ eine sogenannte Abmeldebescheinigung ausgegeben. Diese war für den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen der Nachweis zur Abmeldung des KFZ. Erst mit diesem Nachweis konnte man dann auch die KFZ-Versicherung beenden. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Zulassungsbehörden direkt mit den Versicherungsunternehmen vernetzt, wodurch die Bestätigung der Abmeldung direkt an den Versicherer weiter geleitet wurde. Im Zuge der Umstellung auf das eVB – Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung) wird die Abmeldebescheinigung wohl endgültig der Vergangenheit angehören.
Generell ist die Abmeldebescheinigung aber auch in rechtlicher Hinsicht mitunter sehr wichtig. Denn rechtlich betrachtet ist es so, dass man für Schäden, die mit dem noch nicht abgemeldeten Fahrzeug verursacht werden, so lange haftbar gemacht werden kann, bis das Fahrzeug offiziell abgemeldet wurde. Um die Abmeldung in einem etwaigen Streitfall mitunter auch mit genauer Uhrzeit nachweisen zu können, ist die Abmeldebescheinigung von großer Bedeutung. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass man sein bisheriges Fahrzeug entweder privat oder an einen Händler verkauft, um sich ein neues Fahrzeug zuzulegen. Nicht selten überlässt man dann dem Käufer/Händler die Abmeldung des bisherigen Fahrzeuges. Rechtlich ist das jedoch nicht ganz ungefährlich, denn verschuldet der Käufer mit dem Fahrzeug einen Unfall oder begeht gar eine Straftat, so ist zunächst einmal noch der Verkäufer, also der bisherige Halter, mit in der Verantwortung, da das Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist. Aus diesem Grunde ist es ratsam, das Fahrzeug erst dann aus der Hand zu geben, wenn eine Abmeldebescheinigung vorliegt.
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