Der Begriff Ablaufleistung einer Versicherung gehört in den Bereich der Lebens- und Rentenversicherung. Wenn Ihre Versicherung fällig wird, dann erhalten Sie als Auszahlbetrag die sogenannte Ablaufleistung.
Die Ablaufleistung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Diese sind:
– Sparleistung (Ratenzahlungen während der Vertragslaufzeit)
– Zinserträge aus der Garantieverzinsung (zur Zeit 2,25%, bei Altverträgen meist höher)
– Überschussbeteiligung (so eine Art Gewinnausschüttung der Versicherungsgesellschaft)
– Beteiligung an den stillen Reserven (wird meist extra ausgewiesen)
– Schlussgewinnanteile (ist eine Art Extrabonus)
Gerade die Schlussgewinnanteile machen während einer längeren Laufzeit einen erheblichen Posten aus und werden erst ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag fällig wird. Daher ist es niemals zu empfehlen, einen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn die Restlaufzeit des Versicherungsvertrages nur noch wenige Jahre beträgt. Der Verlust durch die Nichtinanspruchnahme der Schlussgewinnanteile kann unter Umständen sehr hoch sein.
Wenn Sie als Sparer bei Auszahlung der gesamten Ablaufleistung (man nennt das Kapitalauszahlungsoption in Anspruch nehmen) das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Versicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist, dann werden 50% der Erträge (Differenz zwischen Ablaufleistung und Sparleistung) zur Versteuerung angesetzt. Das Ergebnis dieser einfachen Rechnung ist dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Die Ablaufleistung wird also bei Ablauf des Versicherungsvertrages fällig. In der kapitalbildenen Lebensversicherung wird hier ein Wert garantiert, hinzu kommen noch Überschüsse, deren höhe nicht garantiert wird. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Ablaufleistung der Depotwert des/der Fonds zum Ablaufdatum.
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