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Ablauf

Der Ablauf eines Versicherungsvertrages ist der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag offiziell das erste Mal endet. Zu diesem Zeitpunkt kann der Vertrag gekündigt werden, die Künigungsfrist beträgt in den meisten Versicherungszweigen 3 Monate ( KFZ-Versicherung 1 Monat). Bei Verträgen mit mindestens 1 Jahr Laufzeit verlängert sich in der Regel der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht zum Ablauf gekündigt wurde. Hierzu gibt es Ausnahmen, wie z.B. Versicherungsverträge gegen Einmalprämie u.a.

Eine Rolle spielt der Ablauf einer Versicherung im Grunde in jedem Versicherungsbereich. Es gibt keinen Versicherungsvertrag, der ohne Befristung abgeschlossen wird, auch wenn eine automatische Verlängerung des Vertrages nach einem bestimmten Zeitraum natürlich indirekt mit einem unbefristeten Vertrag gleichzusetzen ist. Rechtlich ist das Ablaufdatum aber von großer Bedeutung und in Streitfällen kann es sogar sein, dass der Ablauf nicht nur vom genauen Datum her wichtig ist, sondern dass mitunter sogar die Uhrzeit eine Rolle spielt. Besonders im Bereich der Haftpflicht- und der Unfallversicherung ist es auch heute noch üblich, dass im Versicherungsvertrag explizit festgehalten wird, ab welchem Datum und ab welcher Uhrzeit der Vertrag beginnt und wann abläuft. Eine solche Vereinbarung könnte somit zum Beispiel lauten „Versicherungsbeginn: 01.02.2010 um 12:00 Uhr / Versicherungsende: 31.01.2011 um 12:00“. Wenn sich in diesem Fall zum Beispiel ein Haftpflichtschaden am 31.01.2011 um 13 Uhr mittags ereignen würde, dann würde kein Versicherungsschutz mehr bestehen, falls der Ablauf nicht durch eine automatische Verlängerung des Vertrages ebenfalls verlängert worden wäre.

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