Die Abbruchklausel findet in Renten- und Lebensversicherungsverträgen ihre Anwendung. In der Regel laufen diese Versicherungen über eine vertraglich fest vereinbarte Laufzeit. Bei der Abbruchklausel, die ein fester Bestandteil des Versicherungsvertrages ist, wird die Versicherung bei erreichen bestimmter Voraussetzungen beendet. Der Unterschied besteht darin, dass es sich hierbei nicht um eine maximierte Ablaufleistung handelt, sondern die Versicherung Abbruchklausel dient der genauen Risikoabdeckung.
In den meisten Fällen bezieht sich die Abbruchklausel auf die Versicherungssumme. Sobald die Versicherungssumme erreicht wird, kommt diese zur Auszahlung und der Vertrag wird beendet. Dabei spielen nicht nur die eingezahlten Beiträge eine Rolle, sondern auch das Deckungskapital und die Überschüsse. Die Abbruchklausel gibt also an, wann eine kapitalbildende Lebensversicherung zur Auszahlung kommt.
Auch in anderen Bereichen spricht man oft von einer Abbruchklausel, die dann jedoch einen anderen Hintergrund hat und eine andere Bedeutung. Dies ist beispielweise in der Krankenversicherung der Fall.
Bei Lebensversicherungen wird also in manchen Verträgen die Abbruchklausel angewendet. Diese besagt, daß ein Versicherungsvertrag zum Ende des Jahres, in dem die vereinbarte Versicherungssumme erreicht wird, abgebrochen und ausbezahlt wird.
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