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Unisex-Tarife: Bestandskunden wohl nicht betroffen

Feb 08 2012

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März vergangenen Jahres müssen die privaten Krankenversicherer in Deutschland ab Ende 2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten – wir berichteten. Ob auch Bestandskunden davon betroffen sein werden, ist zwar offiziell noch nicht entschieden, faktisch sieht es allerdings danach aus, als bliebe für diese alles beim Alten: Um die Verträge ihrer rund neun Millionen Bestandskunden auf die neuen Unisex-Tarife umzustellen, hätte diese Entscheidung längst gefällt werden müssen. Nun, so heißt es von Seiten der deutschen Privatversicherer, sei den Unternehmen die Zeit davongelaufen.

Und das hat Folgen: Zwar ist auch die Höhe der neuen Tarife ist bislang noch nicht offiziell festgelegt, es ist allerdings davon auszugehen, dass diese für Männer erheblich höher ausfallen werden als die bisherigen Tarife; Frauen hingegen kommen zwar etwas günstiger weg als bisher, sollten sich aber im Vorfeld keine all zu großen Hoffnungen machen.

Dank Tarifwechselrecht müssen die Versicherer nämlich davon ausgehen, dass ab dem 21. Dezember – Stichtag!- viele Frauen aus ihren alten, teuren Tarifen in die neuen, günstigeren Unisex-Tarife wechseln werden. Um die dadurch entstehenden Kosten nicht aus dem Eigenkapital decken zu müssen, werden die Versicherer entsprechend streng kalkulieren – und die neuen Tarife werden sich voraussichtlich mehr an den alten Frauen-Tarifen orientieren als an einem Mittelwert.

Würden hingegen auch die Tarife der Bestandskunden konsequent an die neuen Tarife angepasst, so ein Sprecher, würden diese auch deutlich niedriger ausfallen; dafür müssten Millionen Männer, die günstig in die Privatversicherung eingestiegen sind, erhebliche Beitragserhöhungen in Kauf nehmen.
Indes berät das Bundesfinanzministerium weiter über die Umsetzung des Urteils vom vergangenen März. Ob die dort zu treffenden Entscheidungen an der derzeitigen Entwicklung etwas ändern werden, bleibt abzuwarten.