Die Feuerversicherung für Wohngebäude ist in aller Regel obligatorisch. Zumindest wenn ein Kreditgeber am Kauf oder Bau des Gebäudes beteiligt ist, so verlangt dieser normalerweise den Nachweis über das bestehen einer Feuerversicherung. Doch auch gegen weitere Schäden kann man ein Wohngebäude versichern. Die übliche Rundumdeckung in der Wohngebäudeversicherung umfasst Versicherungsschutz bei den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterungen zu der Rundumdeckung werden von den meisten Versicherungsunternehmen angeboten. So kann man dann sein Haus zusätzlich noch z.B. gegen Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben mitversichern.
Grundsätzlich empfiehlt sich als Versicherungsform im Bereich der Wohngebäudeversicherung die gleitende Neuwertversicherung. Somit wird die Versicherungssumme an die Entwicklungen am Baumarkt gekoppelt und es ist gewährleistet, immer ausreichen versichert zu sein. Grundbedingung hierfür ist natürlich die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme 1914.
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Im Versicherungslexikon finden Sie in dieser Kategorie alle Beiträge zum Thema Wohngebäudeversicherung, Erklärungen von Fachbegriffen, Deckungsinhalten und Versicherungsformen.
In der Gebäudeversicherung sowie auch in der Hausratversicherung sind neben den versicherten Sachen auch gewisse Kosten mit versichert. Zu den versicherten Kosten gehören unter anderem die Aufräumkosten. Nach einem Schadensfall kann es nötig sein, die zerstörten Sachen zu entsorgen und aufzuräumen. (mehr …)
Bauartklassen spielen bei einigen Versicherungen in Bezug auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine wichtige Rolle. Den Versicherungsunternehmen dient die Bauartklasse zur Beurteilung des Risikos in Bezug auf Feuergefahr. Entscheidend ist die Art der Dacheindeckung und die Bausubstanz des zu versicherten Gebäudes. (mehr …)
Entgegen dem Baupreisindex spiegelt der Baukostenindex nicht die von Bauunternehmen versanschlagten Preise wider, sondern den finanziellen Aufwand eines Bauunternehmens, damit die Leistung erbracht werden kann. Der Baukostenindex stellt also die Preisentwicklung für Material etc. im Baugewerbe dar. (mehr …)
Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Preise auf, die Bauunternehmen für ihre angebotene Leistung berechnen. Mit dem Baupreisindex, dem Tariflohnindex und dem Baukostenindex wird die Grundlage für den gleitenden Neuwertfaktor geschaffen, auf dessen Basis sich die Versicherungsleistungen und (mehr …)
Bewegungskosten und Schutzkosten können nach einem Schadensfall in Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung entstehen, wenn andere als die versicherte Dinge bewegt oder gar ausgelagert werden müssen, z.B. wegen Renovierung. Die Kosten für den Transport und für das Einlagern werden dann von den Versicherungen übernommen. (mehr …)
Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung ist der direkte Einschlag eines Blitzes und die daraus enstehenden Brandschäden mitversichert. Ebenfalls sind auch die Begleiterscheinungen (Luftdruck,Sengschäden,Blitzfolgeschäden) eines Blitzes in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung mitabgedeckt. (mehr …)
Elementarschäden sind Schäden, die durch Hochwasser, Erdbeben, Vulkansausbruch, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch o.ä. verursacht werden. Diese sind generell in der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, können aber durch eine Klausel eingeschlossen werden. Einige Gesellschaften bieten auch eine eigenständige Elementarschadenversicherung an. (mehr …)
Im Bereich des Versicherungswesens handelt es sich bei der Explosion um ein Risiko, welches von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernommen wird. Die Definition des Begriffs Explosion findet sich im § 5 Nr. 3 der allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. (mehr …)
Feuer ist laut VHB ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung der seinen bestimmungsgemässen Herd verlassen hat oder ohne einen solchen entstanden ist. Desweiteren muss das Feuer in der Lage sein sich aus eigener Kraft auszubreiten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang mit dem Feuer entstandenen Schäden. (mehr …)