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Weiterführende Informationen zu Unfallversicherung (Seite 2)

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Invalidenversicherung »

Versicherungsinfos

Bei der Invalidenversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die den Versicherten im Falle der Invalidität absichern soll. Dabei gibt es verschiedene Auszahlungsmodelle, die gängigste Methode ist eine Kapitalauszahlung, jedoch ist auch eine Rente möglich. Ein Unfall kann schnell eine Invalidität nach sich ziehen und eventuell auch Arbeitsunfähigkeit, woraus unweigerlich finanzielle Probleme entstehen. Um dem entgegenzuwirken, ist das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. In Deutschland sieht das Gesetz jedoch keinerlei Pflicht für eine solche Versicherung vor, der Abschluss erfolgt immer freiwillig.
Jedoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine klassische Invaliditätsversicherung. Invalidität kann über eine Unfallversicherung abgesichert werden, die jedoch nur leistet, wenn die Invalidität Folge eines Unfalls ist. Unterschiedliche Formen der Unfallversicherung werden angeboten. Am gängigsten ist das Auszahlen einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme. Wahlweise können aber auch beide Optionen kombiniert werden, sodass im Falle der Invalidität zunächst eine größere Summe ausgezahlt wird und im Anschluss vom Versicherungsgeber eine Rente gezahlt wird. 
Eine weitere Möglichkeit sich gegen das Risiko einer Invalidität abzusichern ist die Grundfähigkeitenversicherung. Hier können die Leistungen je nach Anbieter enorm von einander abweichen. Das trifft auch auf die Höhe der Rente zu, im Normalfall beläuft sie sich auf etwa 500 Euro pro Monat. Es ist jedoch problemlos möglich, höhere Beträge zu erhalten, wodurch sich aber natürlich die monatliche Prämie erhöht. Die Höhe des monatlichen Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird für jeden Interessenten individuell berechnet. In der Regel sind bei allen genannten Versicherungen neben den gewünschten Leistungen und der Deckungssumme unter anderem auch der Beruf des Versicherungsnehmers von Interesse. Potenziell gefährliche Berufe fallen in eine höhere Risikogruppe als etwa Büroarbeiten, weshalb auch ein höherer Beitrag fällig wird. Für Auszubildende kann die Versicherung hingegen weitaus günstiger sein, unabhängig vom gewählten Berufsfeld. Auch für Kinder verlangen die Versicherungen in der Regel nur kleine Beiträge.

Invalidität »

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Invalidität hat unterschiedliche Bedeutungen, im Versicherungswesen versteht man darunter eine Verringerung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, woraus sich eine dauernde Einschränkung ergibt. Für den Begriff der Invalidität ist es unerheblich, wie genau die körperlichen oder geistigen Gebrechen zustande kamen. Zum Beispiel könnte eine Krankheit oder ein Unfall dafür verantwortlich sein. Als Invalidität gilt eine solche Einschränkung jedoch nur, wenn eine Person dadurch dauernd beeinträchtigt wird. Durch ein gebrochenes Bein wird man also nicht zum Invaliden. Für den Fall der Invalidität kann in Deutschland zum Beispiel eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei kann frei gewählt werden, ob im Ernstfall eine einmalige Zahlung erbracht wird, oder eine monatliche Rente gewährt wird. Auch das Kombinieren beider Leistungen ist möglich. Wie der Name jedoch schon besagt, deckt diese nur Unfälle ab, Krankheiten sind hier in der Regel nicht mitversichert. Diese Lücken können durch den Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung  abgedeckt werden. Was welche Versicherung im Einzelnen leistet kann sich von Anbieter zu Anbieter enorm unterscheiden, einen Vergleich der Versicherungen vorzunehmen ist in jedem Fall empfehlenswert. (mehr …)

Leibrente »

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Eine Leibrente bezeichnet eine auf das Leben, also personenbezogene Rente. Sie kann sowohl als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch als gekürzte Leibrente ( z.B. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) existieren. (mehr …)

Luftfahrt- Unfallversicherung »

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Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung. Ist in der normalen Unfallversicherung in der Regel das Flugrisiko ausgeschlossen, so bietet der Deutsche Luftpool hier Versicherungsschutz für dieses Risiko. (mehr …)

Rente »

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Rente bezeichnet der Volksmund die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch im privaten Bereich können Rentenleistungen vereinbart werden, z.B. als Rente in der Unfallversicherung. Eine Rente bezeichnet eine wiederkehrende finanzielle Leistung. Unterschieden wird hierbei zwischen Leibrente und Zeitrente. (mehr …)

Unfallbegriff »

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Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Eselsbrücke wird hier gern das Wort PAUKE verwendet P-plötzlich A-von aussen U-unfreiwillig K-auf den Körper E-wirkendes Ereignis (mehr …)

Zeitrente »

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Zeitrente ist eine Rente, die für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum bezahlt wird und sind hingegen Leibrenten nicht an das Leben einer Person gekoppelt. Siehe hierzu auch: Rente (mehr …)

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