Ein Unfall kann einen gravierenden Einschnitt im Leben bedeuten, vor allem dann, wenn dauerhafte Gesundheitschädigungen die Folge sind. Entbehrungen und Einschränkungen sind bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung unglücklicherweise zwangsläufig die Folge.
Beruhigend ist dann, wenn zumindest finanziell nicht noch zusätzliche Hürden zu meistern sind.
Mit einer Unfallversicherung kann am sich gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität absichern. Zusätzlich zur Invaliditätsleistung sind Einschlüße wie Deckung bei kosmetische Operationen nach einem Unfall, Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld oder aber auch eine Unfallrente möglich.
Mit dem Versicherungsvergleich auf Versicherungsarchiv.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich individuelle Angebote erstellen zu lassen. Kostenlos und unverbindlich können Sie hier eine Vielzahl an Versicherungsunternehmen und Tarifen im Preis und in der Leistung vergleichen.
Eine übersichtliche Darstellung mit Tipps, Empfehlungen und wichtigen Informationen erleichtern Ihnen den Versicherungsvergleich zur Unfallversicherung. Beim Vergleich einzelner Tarife untereinander werden die besseren Leistungsbausteine grün und die schlechteren in roter Farbe dargestellt. Schnell und unkompliziert erhalten Sie einen Überblick über die Leistungsunterschiede der wichtigsten und besten Angebote zur Unfallversicherung am Markt.
Um sich vorab schon über die Unfallversicherung informieren zu können, sind in dieser Kategorie alle Artikel zu diesem Thema zusammengefasst.
Abkürzung für: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
Wozu dient eine Unfallversicherung?
Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und (mehr …)
Bergungskosten werden durch die private Unfallversicherung abgedeckt. Die Versicherung begleicht die Kosten, die durch Such- und Bergungsoperationen für ein Unfallopfer entstehen, bis zu einen vorher festgelegten Höchstbetrag. Auch der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und der Rücktransport in das Heimatland oder den Heimatort zählen mit zu den Bergungskosten. (mehr …)
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zu dieser Versicherung zahlt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer. Diese geniessen dafür einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. (mehr …)
Berufskrankheiten sind im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung mitabgedeckt. Sie müssen jedoch als solche von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden. (mehr …)
Eine Bezugsberechtigung kann in der Lebensversicherung sowohl für Todes- als auch für den Erlebensfall bestimmt werden. In der Unfallversicherung wird meist nur das Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt. Bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückzahlungen steht eine Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit, (mehr …)
Das Bezugsrecht drückt aus, wer vom Versicherungsnehmer als Begünstigter für die Versicherungsleistung aus Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen bestimmt wurde. Im Bezugsrecht muss klar definiert sein, in welchem Fall es zur Anwendung kommt. Für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag bei einem Todesfall wird meist ein Bezugsrecht (mehr …)
Die Deutsche Luftpool-Rückversicherungsgemeinschaft deckt die Risiken der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugunternehmen,die Luftfahrt-Unfallversicherung für deren Mitarbeiter, sowie die obligatorische Passagier-Unfallversicherung. Letztere ist Pflicht für Flugunternehmen. siehe hierzu: Versicherungspool. (mehr …)
DLP: Abkürzung für Deutscher Luftpool (mehr …)
In der Unfallversicherung wird das Risiko in zwei Gefahrengruppen unterteilt. Die Gefahrengruppe A umfasst in der Regel alle verwaltenden und kafmännischen Tätigkeiten. Zudem werden bei den meisten Versicherungen Frauen grundsätzlich in der Gefahrengruppe A geführt. Im handwerklichen Bereich werden alle aufsichtsführenden Tätigkeiten ebenfalls in die Gruppe A eingeteilt. (mehr …)
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Jeder Angestellte ist Kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge hierzu zahlt der Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. (mehr …)