Recht haben und Recht zugesprochen bekommen gehen leider nicht immer Hand in Hand. Aufgrund hoher Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren scheuen sich viele Menschen, ihr Recht durchzusetzen. Zwar sind bei gewonnenem Prozess die Kosten von der unterlegenen Seite zu tragen, sollte es jedoch zu einem Vergleich kommen, so stehen trotz vermeintlichem Recht Kosten an, die beglichen werden wollen. Ebenso kann es vorkommen, daß durch Verschleppung eines Prozesses die finanziellen Mittel als Privatperson zu neige gehen. Gerade bei Auseinandersetzungen mit Firmen und Konzernen scheint diese Gefahr latent vorhanden.
Mit einer Rechtsschutzversicherung muß man sich nicht darüber sorgen, ob das Ersparte ausreicht, sein Recht durchzusetzen. Rechtsschutzversicherungen werden für verschiedene Bereiche angeboten. Als Komplettpacket kann man den Privat-/ Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und den Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz absichern, es können aber auch nur einzelne Bereiche ausgewählt werden.
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Für eine Information vorab sind in dieser Kategorie alle Artikel zum Thema Rechtsschutzversicherung zusammengefaßt.
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Eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung trägt das Kostenrisiko des Versicherungsnehmers bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber im Rahmen des des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. (mehr …)
Wie der Name sagt besteht im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Kostenschutz für den Rat bzw. eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Fragen. Der Kostenschutz wird allerdings nur gewährt, solange die Tätigkeit des Anwaltes nur die reine Beratung umfasst. (mehr …)
Der Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz ist auf bestimmte Berufsgruppen ausgrichtet. Für Notare, Richter, Beamte und Soldaten gilt der Disziplinar Rechtsschutz. In diesem Zusammenhang regelt das Disziplinarrecht Dienstvergehen. Dem Disziplinarrecht unterliegen zudem alle Wehrpflichtigen. (mehr …)
Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Ausgenommen davon sind Halte- und Parkverstösse. (mehr …)
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet Kostenschutz bei dinglichen Rechten (an beweglichen Sachen) und bei allen Schuldverhältnissen privaten Rechts, es sei denn, sie sind durch die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder durch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt. (mehr …)
Bei einer Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, daß der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt für diese Interessenwahrnehmung die Kosten. Der Versicherer übernimmt also nicht selbst die Interessenwahrnehmung, sondern ein Anwalt, der Versicherer übernimmt die Kosten dieses Anwaltes. (mehr …)
Als Vermieter einer Wohnung kann man die Kosten, die aufgrund der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermietung und Verpachtung entstehen, im Rahmen einer Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutzversicherung absichern. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind Streitigkieten vor Gericht so häufig, wie im Bereich des Mietrechts. (mehr …)
Als Mieter/Pächter kann man die Kosten, die aufgrund der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- oder Pachtverhältnissen entstehen, im Rahmen einer Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutzversicherung absichern. (mehr …)
Unter dem allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz versteht man, dass das Versicherungsunternehmen für Kosten aufkommt, die im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz entstehen. Schadensersatzansprüche Dritter und dessen Abwehr sind über die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht abgedeckt – (mehr …)