In Deutschland sind im Grunde nahezu jede klassische Kapitallebensversicherung und jede private Rentenversicherung mit einer Beitragsgarantie ausgestattet. Eine Ausnahme bilden allerdings die fondsgebundene Rentenversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Denn bei diesen beiden Varianten garantiert der Versicherer dem Versicherten normalerweise nicht, dass er den Wert der Beiträge zurück erhält. (mehr …)
Wie aus dem Namen Beitragsverrechnung bereits hervorgeht, werden bestimmte Summen mit den Beiträgen verrechnet. Bei diesen Summen handelt es sich um Überschüsse, die das jeweilige Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat, sogenannte Überschussbeteiligungen. (mehr …)
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch als Anhang an eine Risikolebensversicherung oder eine Riester Rente kann dieser Versicherungsschutz vereinbart werden. (mehr …)
Die betriebliche Altersvorsorge hat durch das Alterseinkünftegesetz an Bedeutung gewonnen, steuerlich betrachtet ist sie eine interessante Variante zur Altersvorsorge. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern diese Möglichkeit einzuräumen. (mehr …)
Eine Bezugsberechtigung kann in der Lebensversicherung sowohl für Todes- als auch für den Erlebensfall bestimmt werden. In der Unfallversicherung wird meist nur das Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt. Bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückzahlungen steht eine Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit, (mehr …)
Das Bezugsrecht drückt aus, wer vom Versicherungsnehmer als Begünstigter für die Versicherungsleistung aus Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen bestimmt wurde. Im Bezugsrecht muss klar definiert sein, in welchem Fall es zur Anwendung kommt. Für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag bei einem Todesfall wird meist ein Bezugsrecht (mehr …)
Den Begriff Deckungskapital verwendet man im Versicherungswesen im Zusammenhang mit der kapitalbildenden Lebensversicherung. Hierbei zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Sparbeiträge in seine Lebensversicherung ein, die das Versicherungsunternehmen verzinsen muss. Das Deckungskapital ist gleich der eingezahlten Sparbeiträge plus Zinsen. (mehr …)
Ein Versicherer muß Beiträge zu Lebensversicherungen und Rentenversicherungen so anlegen, damit er die versicherten Leistungen im Leistungsfall auch ausbezahlen kann. Um dies gewähren zu können, bildet der Versicherer den sogenannten Deckungsstock. Der Deckungsstock unterliegt der Aufsicht der BAFin und ist reserviert zur (mehr …)
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Unterschieden wird zwischen Direktversicherungen vor dem 01.01.2005 und jenen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Durch Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes hat sich die steuerliche Handhabung der Direktversicherung (mehr …)
Fondsgebundene Lebensversicherungen wurden entwickelt, um eine höhere Rendite auf Lebensversicherungsverträge erwirtschaften zu können. Für diese mögliche höhere Rendite gibt man dafür die Sicherheit einer garantierten Kapitalzahlung auf. Sparbeiträge werden in Fonds angelegt, die Ablaufleistung solcher Verträge ergibt sich demnach (mehr …)