
Die Künstlersozialkasse ermöglicht freischaffenden Künstlern den Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Künstlersozialversicherung übernimmt sie dabei den Arbeitgeberanteil des monatlichen Versicherungsbeitrags. Künstler, die auf einer freiberuflichen Basis tätig sind, stehen bei der Wahl einer Krankenversicherung oft vor großen Problemen. Viele bevorzugen gesetzliche Krankenversicherung, da diese beispielsweise Familienmitglieder kostenfrei mitversichert. In anderen Fällen reicht das geringe Einkommen oft nicht aus, um eine private Vollversicherung zu finanzieren. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommen auf Freiberufler allerdings auch hohe Kosten zu, da sie im Normalfall dann verpflichtet sind, sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil zu zahlen. Die Künstlersozialkasse hilft deshalb Künstlern, indem sie den Arbeitgeberanteil für eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Als Künstler versteht die Künstlersozialkasse dabei Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst entweder selbst schaffen oder lehren. Darüber hinaus können auch Schriftsteller und Journalisten anerkannt werden. Einige spezielle Berufsgruppen, zum Beispiel Kritiker, können auch berücksichtigt werden. Wer in einem dieser Berufe tätig ist und freiberuflich arbeitet, kann in der Künstlersozialversicherung versichert werden. Das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit darf in diesem Fall jedoch kein Nebeneinkommen sein. Weiterhin muss ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht werden und es darf maximal ein Angestellter für den Antragsteller arbeiten. Kritik erntet die Künstlersozialkasse vor allem von Selbstständigen, die keinen Anspruch auf die Leistungen haben. Sie kritisieren, dass nur bestimmte Berufsgruppen staatliche Hilfe erhalten, während andere Freiberufler voll belastet werden, obwohl sie nicht zwingend mehr verdienen als Künstler oder Journalisten. Darüber hinaus wird sich auch oft über die Künstlersozialabgabe beschwert, die Verwerter von künstlerischen Inhalten zahlen müssen. Sie können vor allem nicht nachvollziehen, warum der Beitrag auch bei Künstlern fällig wird, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung sind. Schließlich sind auch die Mitglieder selbst nicht vollständig mit der Künstlersozialkasse zufrieden, sie beschweren sich unter anderem über eine oft unverständliche Kommunikation.

Die Kieferorthopädie ist ein Gebiet der Zahnmedizin, bei dem vor allem Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers im Vordergrund stehen. Besonders bei Kindern und Heranwachsenden ist die Kieferorthopädie oft sehr wichtig. Mit ihr können frühzeitig Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne erkannt und behandelt werden. Die wohl bekannteste Behandlungsmethode der Kieferorthopädie ist zweifelsohne die Zahnspange. Doch es existieren auch noch unzählige weitere Behandlungsmethoden. Für die Behandlung gibt es speziell ausgebildete Kieferorthopäden mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Allen gemein ist jedoch, dass sie ein Zahnmedizinstudium abgeschlossen haben müssen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, abgesehen von besonders schweren Fällen bei Kindern und Jugendlichen, prinzipiell nicht für Leistungen der Kieferorthopädie. Für einen gesetzlich versicherten Patienten kann eine Behandlung deshalb schnell sehr teuer werden. Fällt ein Versicherter in eine Risikogruppe, ist deshalb der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfehlenswert. Im Zweifel sollte ein Zahnarzt zurate gezogen werden, um zu entscheiden, ob eine solche Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Wer Kinder hat, sollte aber unbedingt über eine Zusatzversicherung nachdenken, da während des Wachstums häufig Störungen bei der Zahnstellung auftreten. Besonders bei mehreren Kindern lohnen sich dabei Versicherungen, die die komplette Familie absichern. Ohne Kinder ist eine Zusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen nur selten sinnvoll und sollte nur auf Anraten des Zahnarztes abgeschlossen werden.

Die Kindernachversicherung ist ein Bestandteil der Krankenkassen, der neugeborene Kinder versichert. Eine Kindernachversicherung wird von der zuständigen Krankenversicherung ohne Wartezeit und ohne jegliche Gesundheitsprüfung gewährt. Sie haftet für sämtliche Kosten, die durch die Behandlung eines Neugeborenen entstehen. Sind beide Elternteile Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ist kein Abschluss einer Kindernachversicherung nötig. Das Kind wird in diesem Fall bei Anmeldung im Rahmen der Familienversicherung automatisch rückwirkend mitversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung muss das Vertragsverhältnis eines Elternteils seit wenigstens drei Monaten bestehen, um eine Kindernachversicherung zu ermöglichen. Dies sehen die Versicherungsbedingungen der meisten privaten Krankenversicherungen vor. Nur wenige Privatversicherer weichen von dieser Regelung ab, prinzipiell ist es den Krankenversicherungenn aber erlaubt, von dieser Voraussetzung abzusehen. Im Einzelfall können auch gesonderte Bedingungen vereinbart werden. Wer Kinder erwartet, sollte sich auf diese Ausnahmen aber nicht verlassen und frühzeitig für einen geeigneten Versicherungsschutz sorgen. Bei Abschluss einer Kindernachversicherung darf der Versicherungsbetrag des Kindes darüber hinaus nicht den des Hauptversicherten übersteigen. Jedoch kann ein beliebiger ambulanter Tarif gewählt werden. Für adoptierte Kinder gelten die gleichen Bedingungen wie für Neugeborene, auch sie können problemlos nachversichert werden, sofern sie noch minderjährig sind. Allerdings können private Krankenkassen bei erhöhter Gefahr einen Risikozuschlag verlangen. Dieser Zuschlag darf die einfache Beitragshöhe nicht überschreiten.

Unter Krankengeld versteht man allgemein eine Ersatzleistung für Lohn- und Gehaltsausfälle. Aufgrund von Krankheiten kann es natürlich vorkommen, dass Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind dem geregelten Arbeitsprogramm folge zu leisten, dennoch müssen Sie über ein gesichertes Einkommen verfügen. (mehr …)

Die Krankenkassen sichern das Krankheitsrisiko ab.
Eine Krankheit kann schnell die finanziellen Möglichkeiten eines Durchschnittsarbeitnehmers weit übersteigen. Kommen dann Krankenhausaufenthalte dazu, kann die Rechnung schnell in die zehn- bis hunderttausende Euro gehen. Je nachdem welche Krankheit diagnostiziert und welche Behandlungen eingeleitet wurde. Dazu kommt der Verdienstausfall für den oder die Betroffene. Vor allem chronisch Kranke sind auf gute und schnelle ärztliche Leistungen angewiesen. (mehr …)

Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Diese kann sowohl von Angestellten als auch von Freiberuflichen oder Selbstständigen abgeschlossen werden. Das Krankentagegeld soll in erster Linie Verdienstausfälle während einer Krankheit ausgleichen. Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sinnvoll, obwohl sie bereits durch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen abgesichert werden. Die Differenz zwischen der Leistung der Krankenkasse und dem bisherigen Lohn sollte zur Erhaltung des Lebensstandards über ein privates Krankentagegeld abgeischert werden.
Arbeitnehmer genießen den Schutz der gesetzlichen Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen gewährt wird. Somit kann das private Krankengeld mit einer Karenzzeit von 6 Wochen abgeschlossen werden. In der Regel schließen vornehmlich privat Versicherte ein gesondertes Krankentagegeld mit geringeren Karenzzeiten ab. Besonders Selbstständige sind bei Krankheit oft schon vor dem Ablauf von 6 Wochen auf diese Form des Lohnausgleichs angewiesen.
Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, kann die Höhe des Krankentagegeldes frei verhandelt werden, es sollte jedoch realistisch im Bereich des umgerechneten täglichen Nettoeinkommens liegen. Als Maßstab sollte hierbei der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate gelten.

Die Krankenversicherung in Deutschland gliedert sich in zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer etc. gewährleistet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. (mehr …)

Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung, in Rentner versichert werden, die für eine bestimmte Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Gesetzlich versicherte Personen werden in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, sobald sie einen Rentenantrag stellen und über die nötige Vorversicherungszeit verfügen. Wer vorher nicht oder nicht lange genug Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, hat keine Möglichkeit, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden. In diesem Fall ist die Versicherung bei einer anderen, meist privaten, Versicherung nötig. Auf Wunsch kann auch auf eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner verzichtet werden. Dafür muss während der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn ein Antrag auf die Befreiung der Versicherungspflicht nötig. Dabei ist aber zu beachten, dass eine erstmal erteilte Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr widerrufen werden kann. Eine solche Entscheidung sollte deshalb mit Bedacht getroffen werden. Es ist allerdings nicht möglich, sich von der Versicherungspflicht der Krankenversicherung der Rentner befreien zu lassen, um beispielsweise in einer Familienversicherung günstiger zu einer Krankenversicherung zu kommen. Wie bei einem Arbeitsverhältnis werden auch bei der Krankenversicherung der Rentner die monatlichen Prämien geteilt. Eine Hälfte zahlt der Versicherungsnehmer, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Darüber hinaus zahlen Rentner noch einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 0,9 Prozent. Der Betrag wird direkt von der Rente abgezogen und wird dem Versicherten somit nicht auf sein Konto überwiesen. Analog zu den gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich auch der Beitrag der Krankenversicherung der Rentner einzig nach der Höhe des Einkommens. Dabei wird nicht nur die Rente des Versicherten berücksichtigt, auch andere Einnahmen werden zur Berechnung herangezogen. Dabei kann es sich beispielsweise um Einkommen aus einer selbstständigen Beschäftigung oder Versorgungsbezüge halten. Im Einzelfall kann sich der Wechsel zu einer privaten Versicherung lohnen, dies sollte aber vorher genau geprüft werden.

Mit einer Krankenzusatzversicherung kann man den Versicherungsschutz optimal nach den individuellen Bedürfnissen erweitern. Gerade die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen heute nicht mehr alle Kosten für die medizinische Behandlung, oft müssen hohe Beträge von den Versicherten selbst übernommen werden, wie es beispielsweise beim Zahnersatz der Fall ist. (mehr …)

Bei der Bezeichnung MB/KK handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung" steht. In diesen sind die Bedingungen der privaten Krankenhaustagegeld– und Krankheitskostenversicherung festgelegt. Der PKV Verband (Privater Krankenkassen Verband) stellt die MB/KK für die Krankenkassen zur Verfügung, (mehr …)
