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Krankenversicherung Informationen

Krankenversicherung Infos

Die Krankenversicherung ist in aller Munde. Die steigenden Preise und Aufwendungen im Bereich der Krankenversorgung machten und machen Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Bei steigenden Zuzahlungen und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch der Bedarf an privaten Krankenzusatzversicherungen. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen, aber auch zunehmend bei Pflegezusatzversicherungen ist die Nachfrage hoch. Zudem steigt die Tendenz, daß freiwillig gesetzlich Versicherte, wenn es gesundheitlich und altersbedingt noch sinnvoll ist, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Auf Versicherungsarchiv.de bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Beitragsvergleich zur Krankenversicherung an. Hier können Sie sowohl den gesetzlichen Versicherungsschutz durch Krankenzusatzversicherten ergänzen, einen Leistungs- und Beitragsvergleich zur privaten Krankenversicherung, sowie einen Beitragssatzvergleich gesetzlicher Krankenkassen vornehmen.
Links führen im oberen Bereich direkt zu den Angeboten namhafter Anbieter im Bereich der Krankenzusatzversicherung und der Krankenvollversicherung. Zu diesen Anbeitern halten wir weitergehende Informationen für Sie bereit.

Zwei Versicherungs-Rechner auf dieser Seite ermöglichen einen direkten Vergleich von Angeboten zur privaten Krankenvollversicherung und zu den Beitragssätzen gesetzlicher Krankenkassen.

In dieser Kategorie des Versicherungslexikons sind alle Beiträge zum Thema Krankenversicherung zusammengefasst. Versicherungsvergleiche, News und Informationen zu Versicherungen auf Versicherungsarchiv.de.

 

Weiterführende Informationen zu Krankenversicherung

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Altersrückstellung (PKV) »

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Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Beitragshöhe nach Gesundheitszustand, Geschlecht und Eintrittsalter. Mit zunehmendem Alter steigen in aller Regel die Ausgaben seiten des Versicherers für den Versicherten. Um die Beiträge für den Versicherten dennoch stabil zu halten, wird ein Teil des laufenden Beitrages angespart. (mehr …)

Anschlussheilbehandlung (PKV) »

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Unter einer Anschlussheilbehandlung versteht man Rehabilitationsmaßnahmen, die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Aus Gründen der Versicherung ist es hierbei von großer Bedeutung, dass diese Anschlussheilbehandlung als medizinisch notwendig erachtet wird. Oftmals ist dies nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall der Fall. (mehr …)

Arbeitsunfähigkeit »

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Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht ausüben kann. Dies hat nichts damit zu tun, ob er in der Lage wäre, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. (mehr …)

Arzneimittel »

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Mit Arzneimitteln sollen Krankheiten am menschlichen oder tierischen Körper geheilt oder verhütet werden. (mehr …)

Freie Heilfürsorge »

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In erster Linie steht die freie Heilfürsorge Polizeivollzugsbeamten der Länder und der Bundespolizei offen. Darüber hinaus werden auch Kosten von Beamten der Berufsfeuerwehr, Beamten im Dienst einer Justizvollzugsanstalt und Zivildienstleistenden übernommen. Durch das erhöhte Berufsrisiko ist davon auszugehen, dass diese Personengruppen sich nur sehr teuer privat versichern könnten, deshalb übernimmt die Heilfürsorge in der Regel auch sämtliche Kosten. Private Zusatzversicherungen sind nicht notwendig. Eine Ausnahme bilden Zivildienstleistende, die zwar in der Regel keinem nennenswertem Berufsrisiko ausgesetzt sind. Durch ihren niedrigen Sold könnten sie aber eine normale Krankenversicherung kaum finanzieren, weshalb die Heilfürsorge in diesem Fall die Kosten für medizinische Behandlung übernimmt. Entgegen vieler Annahmen erhalten Soldaten keine Leistungen der freien Heilfürsorge, sondern genießen stattdessen unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ein privater Arzt kann nur nach Überweisung des Truppenarztes oder im Notfall aufgesucht werden. (mehr …)

Freiwillige Versicherung »

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Eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich in einigen Fällen durchaus lohnen, deshalb gibt der Gesetzgeber auch Nichtversicherungspflichtigen die Möglichkeit, auf Wunsch eine solche abzuschließen. Grundlage für die Berechnung ist dann weiterhin das Einkommen des Versicherungsnehmers, gleichzeitig bleiben ihm auch alle Vorteile erhalten, etwa die kostenlose Familienversicherung. Eine Sonderregelung besteht für Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Teilt ein Arbeitnehmer in diesem Fall der gesetzlichen Versicherung nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich seinen Austritt mit, so wird die Versicherung automatisch fortgeführt, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Die bereits bestehende Versicherung wird also ohne Zutun des Versicherten in eine freiwillige Versicherung umgewandelt. (mehr …)

GebüH – Gebührenordnung für Heilpraktiker »

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Heilpraktiker sind keinesfalls an das Gebührenverzeichnis gebunden, die Preise für Behandlungen können mit dem Patienten frei verhandelt werden. Allerdings zahlen Versicherungen meist nur die üblichen Preise. Bei höheren Gebühren kommt auf den Patienten also oft eine finanzielle Belastung zu, was eine Praxis eher unattraktiv erschienen lässt. Umgekehrt ist es aber problemlos möglich, durch niedrige Preise Patienten zu gewinnen. (mehr …)

GKV »

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GKV ist eine Abkürzung, die für "Gesetzliche Krankenversicherung" steht. Neben der GKV gibt es zudem die PKV (Private Krankenversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein fester Bestandteil unseres Gesundheitssystems und dem deutschen Sozialversicherungsdienstes. In der GKV gibt es sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte. (mehr …)

Heilmittel »

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Unter einem Heilmittel versteht man im Versicherungswesen Mittel, die der Bekämpfung von Krankheiten oder auch nur Symptomen gelten. Anders als im Volksmund bezeichnet der Begriff „Heilmittel“ bei einer Versicherung im Allgemeinen keine Arzneimittel. Zwar können Medikamente durchaus der Heilung einer Krankheit dienlich sein, dennoch fallen sie rechtlich in eine andere Kategorie. Gesetzlich festgelegt wurde der Begriff der Heilmittel im Jahr 1988, demnach handelt es sich bei einem Heilmittel um eine medizinische Dienstleistung, die nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden kann. Noch näher definiert werden Heilmittel durch die Heilmittel-Richtlinie des Bundesausschusses. Unter den Begriff fallen nicht nur physische Behandlungen, sondern auch Maßnahmen der podologischen Therapie, Maßnahmen der Ergotherapie sowie Stimm-, Sprach- und Sprechtherapien. Dadurch gelten zum Teil auch Maßnahmen als Heilmittel, die streng genommen keine Krankheit heilen, sondern nur Symptome bekämpfen. So soll sichergestellt werden, dass vor allem Patienten mit chronischen Leiden eine angemessene Behandlung erhalten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für ein bestimmtes Heilmittel. Ein gesetzlich Versicherter muss jedoch sowohl die Praxisgebühren zahlen und auch gegebenenfalls gesetzlich festgelegte Kosten für den Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung. Privat Versicherte erhalten in der Gebührenverordnung für Ärzte eine detaillierte Auflistung der einzelnen Heilmittel. Die Kosten werden auch hier meist von der Versicherung übernommen, der Versicherungsgeber ist aber nicht immer zur Kostenübernahme verpflichtet. Abhängig vom einzelnen Tarif können bestimmte Leistungen also durchaus ausgeschlossen werden.

Heilpraktiker »

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In Deutschland ist es auch Personen ohne ärztliche Approbation möglich, einen Beruf in der Heilkunde auszuüben. Zu diesem Zweck existiert die geschützte Berufsbezeichnung des Heilpraktikers. Für den Beruf des Heilpraktikers gibt es zwar keine vorgeschriebene Ausbildung, dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um eine „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ zu erhalten. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich im Detail in den einzelnen Bundesländern. Zumeist wird neben einem abgeschlossenen Hauptschulabschluss oder einer höheren Bildung aber ein Mindestalter von 25 Jahren sowie die geistige und körperliche Eignung für die Tätigkeit vorausgesetzt. Um die Zulassung zu erhalten, muss ferner sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung abgelegt werden, um die medizinischen Kenntnisse des Bewerbers zu überprüfen. Einige Schulen bieten auch Ausbildung zum Heilpraktiker an, da diese gesetzlich jedoch in keiner Form geregelt ist, unterscheiden sich die Lehrgänge in verschiedenen Schulen sehr stark und die Durchfallquote ist außerordentlich hoch. Zwar kann ein anerkannter Heilpraktiker problemlos die Heilkunde ausführen, einige Leistungen bleiben ihm aber verwehrt. So ist es Heilpraktikern beispielsweise nicht möglich, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Darüber hinaus darf auch keine Geburtshilfe geleistet werden und bestimmte Infektionskrankheiten dürfen per Gesetz ebenso nur von Ärzten behandelt werden. Viele Heilpraktiker haben sich deshalb auf die Psychotherapie oder physiotherapeutische Leistungen spezialisiert, da sie in diesen Gebieten ohne Einschränkungen tätig sein können. Die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker werden nur von privaten Versicherungen übernommen. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die bestimmte Leistungen von Heilpraktikern übernehmen. Zumeist beschränken sich solche Versicherungen aber auf konkrete Gebiete. Sämtliche Besuche bei einem Heilpraktiker werden nur selten vorbehaltlos von einer Versicherung gezahlt.

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