In kaum einer Sparte ergeben sich so gravierende Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen wie in der KFZ Versicherung. Jährlich beginnt ein neuer Preiskampf um den Kunden, immer neue Tarife mit immer neuen Kriterien werden entwickelt.
In keiner anderen Versicherungssparte wird so häufig der Anbieter gewechselt, so oft ein Versicherungsvergleich vorgenommen, wie bei der der Autoversicherung.
Das hat seinen guten Grund. Wer jährlich seine KFZ Versicherung prüft und mit anderen Angeboten vergleicht, kann bares Geld sparen. Auch ein Wechsel in neue Tarife desselben Anbieters kann schon eine enorme Einsparung mit sich bringen.
Doch sollte auch immer der Versicherungsschutz geprüft und verglichen werden, nicht nur bei der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, sondern auch bei der Teikaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Hier ergeben sich im Detail oft gravierende Unterschiede in den angebotenen Tarifen, so daß das billigste Angebot nicht gleichzeitig das beste Preis- Leistungsverhältnis haben muß.
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Für weitere Informationen zur Kraftfahrtversicherung finden Sie in dieser Kategorie alle Beiträge des Versicherungslexikons zum Thema KFZ Versicherung.
In der Vergangenheit wurde seitens der Zulassungsbehörden bei der Abmeldung eines KFZ eine sogenannte Abmeldebescheinigung ausgegeben. Diese war für den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen der Nachweis zur Abmeldung des KFZ. Erst mit diesem Nachweis konnte man dann auch die KFZ-Versicherung beenden. (mehr …)
Bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeuges wird der Fahrzeugbrief Teil 2 (der frühere Fahrzeugschein) an die Zulasungsstelle zurück gegeben, gleichzeitig werden die Stempel vom Kennzeichen entfernt und somit darf das KFZ nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das zuständige Versicherungsunternehmen sowie das Finanzamt werden von den (mehr …)
In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht seitens der Versicherungsgesellschaften eine Pflicht zur Annahme. Dies gilt innerhalb der Kraftfahrtversicherung ( KFZ Versicherung ) jedoch nur für die Haftpflichtversicherung. Die Annahme einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung jedoch kann das Versicherungsunternehmen verweigern. (mehr …)
Um auf deutschen Straßen ein Auto bewegen zu dürfen, ist das Abschließen einer Autoversicherung unumgänglich. (mehr …)
Auch Versicherungsbestätigung oder Doppelkarte genannt. Diese gilt als Deckungszusage des ausgebenden Versicherers in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ist zwingend notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. In der Deckungskarte werden u.a. Versicherungsnehmer, ein davon abweichender Halter, die Fahrzeugdaten und evtl. der (mehr …)
Wer ein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden oder auch ummelden möchte, der muss nachweisen, dass dieses Fahrzeug auch über eine Versicherung verfügt. Die Doppelkarte, die oft auch als Deckungskarte bezeichnet wird, war in früheren Zeiten ein Dokument, welches von den Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde. (mehr …)
eVB, Abkürzung für: elektronische Versicherungsbestätigung Das eVB-Verfahren wird ab dem Jahr 2008 nach und nach die soganannte Deckungskarte, bzw. Doppelkarte ablösen. Statt einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens in papierform wird nurmehr eine Nummer vergeben, mit welcher das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann. (mehr …)
Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. (mehr …)
Wird ein Fahrverbot verhängt, darf kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. (mehr …)