Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Weiterführende Informationen zu Hausratversicherung (Seite 2)

Hochwasser »

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Im Bereich des Versicherungswesen gehören Schäden durch Hochwasser zu den Elementarschäden, wie auch Erdbeben, Blitzschlag oder Vulkanausbrüche. Unter Hochwasser selbst versteht man den Gewässerüberlauf. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung festgelegt, dass sie sich aus dem Bereich der Entschädigung in Fällen (mehr …)

Hotelkosten »

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Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf, die beispielweise durch Feuer, Einbruch, etc. entstehen können. Im Schadensfall kann es vorkommen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. In solchen Fällen bieten einige Versicherungen einen umfassenden Schutz, denn sie übernehmen die Hotelkosten, bis die Wohnung wieder beziehbar ist. (mehr …)

Kurzschluss »

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Kommt es durch Kurzschluss zu einem Feuer, so ist dieses versichert, der Kurzschlzuss selbst hingegen ist nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Überspannung sind in der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung nicht generell abgedeckt, können aber bei vielen Anbietern miteingeschlossen werden. (mehr …)

Lawinen »

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Gerade in den letzten Jahren gibt es immer wieder Naturereignisse, die sehr hohe Schäden anrichten können. Hierzu zählen auch Lawinen. Schäden die durch Lawinen entstehen, sind jedoch in der Regel in der Wohngebäudeversicherung nicht mit abgedeckt. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden jedoch eine erweiterte Elementarschaden-Deckung an, die nicht nur (mehr …)

Mietereinbauten »

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Sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, Mietereinbauten zu berücksichtigen. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich der Wohngebäudeversicherung zuzurechnen, jedoch sind dabei auch die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. (mehr …)

Schneedruck »

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Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann die Gefahr Schneedruck mitabgesichert werden, wenn man zur Wohngebäudeversicherung den Einschluss der Elementarschäden beantragt. Ohne Einschluss der Elementargefahren sind Schäden, die durch Schneedruck verursacht wedren, nicht versichert. (mehr …)

Sturm »

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Sturm ist innerhalb der Hausratversicherung abgedeckt und kann in der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Sturm/Hagelversicherung versichert sein. Schäden, die sowohl durch Sturm als auch durch Hagel verursacht werden, sind bei der KFZ-Versicherung im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt. (mehr …)

Transport- und Lagerkosten »

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Haben Sie eine Wohngebäudeversicherung und/oder einer Hausratversicherung abgeschlossen, kann es im Rahmen eines Schadenfalls, bei dem eine dieser beiden Versicherungsformen zum Tragen kommt, zur Entstehung von Transport- und Lagerkosten kommen. Diese Kosten treten auf, wenn, im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden, Sachgegenstände innerhalb (mehr …)

Überschwemmung »

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Gerade in der heutigen Zeit, spielt die Natur manchmal ein wenig verrückt. Immer öfters sind wir Menschen von Elementarschäden betroffen, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder auch Sturm. Innerhalb der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die aufgrund von Hochwasser zurückzuführen sind, in der Regel nicht mitversichert. (mehr …)

Überspannung »

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Überspannung kann durch Schwankungen im Stromnetz, bei defekten Geräten oder durch Blitz-Einschlag erfolgen. Überspannungsschäden durch Blitz sind die Häufigsten, jedoch ohne seperaten Einschluss in der Regel weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. (mehr …)