Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung wird oft auch als Öltankversicherung bezeichnet. Durch ein Leck im Öltank können erhebliche Personen- und/oder Sachschäden entstehen. Für solche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf, daher ist eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich. (mehr …)
Laut § 823 des BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (Verschuldenshaftung). Die Höhe dieses Ersatzes ist dabei nicht begrenzt. (mehr …)
Im Volksmund wird der Begriff Haftung auch oft als Begriff für Schuld verwendet, was jedoch nicht der eigentlichen Definition entspricht. (mehr …)
Bei Personenschäden in einem Gebäude oder auf einem Grundstück haftet der jeweilige Eigentümer dafür, sofern die Gefahr von Haus oder Grundstück ausgegangen sind. Oft kann ihn das sein gesamtes Vermögen kosten, deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für alle Besitzer von Immobilien unerlässlich. (mehr …)
In Deutschland ist jede Person, die über einen Jagdschein verfügt oder einen solchen beantragt, verpflichtet, über eine Jagdhaftpflichtversicherung zu verfügen. Um einen Jagdschein zu erhalten, ist es zwingende Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Laufzeit muss dabei wenigstens der des beantragten Jagdscheins entsprechen. In Deutschland wird ein Jagdschein für maximal drei Jahre ausgestellt. Für die Versicherung gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben. Die Versicherungssumme für Sachschäden muss mindestens 50.000 Euro betragen, Personenschäden müssen mit nicht weniger als 500.000 Euro abgesichert werden. Es steht dem Versicherungsnehmer aber frei, gegebenenfalls höhere Versicherungssummen zu vereinbaren. Vor allem bei Personenschäden sind Versicherungssummen von 5.000.000 Euro üblich, da ein Jäger per Gesetz für von ihm verursachte Personenschäden unbegrenzt haftet. Der Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung ist sowohl bei einem Neuantrag des Jagdscheins, als auch bei einer Verlängerung vorzulegen. Das Gesetz sieht hierbei keinerlei Ausnahmen vor. Auch ohne das Tragen eines Jagdscheins kann eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies trifft vor allem auf ehemalige Jäger zu, die sich von ihren Jagdwaffen nicht trennen möchten. Sie müssen regelmäßig einen Nachweis über die abgeschlossene Versicherung erbringen, sonst droht die Konfiszierung der Waffen. Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst in der Regel auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Hunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel. Die Versicherung haftet jedoch nur in klar definierten Fällen für Schäden, die durch den Inhaber eines Jagdscheins verursacht werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss ein Versicherungsnehmer meist mit dem Ausbleiben jeglicher Leistungen rechnen.
Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Die Versicherungspflicht ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Eingedeckt wird dieses Risiko beim Deutschen Luftpool DLP. (mehr …)
Gesetzliche Deckungssummen für die KFZ-Haftpflichtversicherung sind in vielen Ländern Europas nicht auf einem so hohen Niveau wie in Deutschland. Mietfahrzeuge sind im Ausland in aller Regel jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert. (mehr …)
Schäden an gemieteten Räumen zum Wohnen oder für sonstige private Zwecke, werden als Mietsachschäden bezeichnet. Diese sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert. Dies gilt hingegen meist nicht für Allmählichkeitsschäden und Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Glasschäden. (mehr …)
Wer Dritten einen Schaden zuführt, der ist grundsätzlich verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 823, bürgerliches Gesetzbuch). Oft können diese Schäden eine sehr hohe finanzielle Belastung für die Betroffenen bedeuten. Gegen dieses Risiko kann man sich mit Hilfe einer Privathaftpflichtversicherung absichern. (mehr …)
Laut § 823 BGB muss jeder, der verantwortlich für einen Gefahrenumstand ist, Massnahmen treffen muss, um Dritte vor Schaden zu bewahren. Wer z.B. Gehwege, für die er verantwortlich ist nicht räumt und streut, Baustellen nicht ausreichend sichert und absperrt, verstösst gegen seine Verkehrssicherungspflicht. Für den entstandenen Schaden muss er haften. (mehr …)