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Haftpflichtversicherung Informationen

Haftpflichtversicherung Infos

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, schließlich ist man im Ernstfall einem Geschädigten zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Kann bei geringen Kosten der Schaden eventuell noch aus eigener Tasche beglichen werden, so ist ohne Versicherungsschutz bei finanziell aufwendigen Schäden oftmals private Insolvenz die Folge.
Sich gegen dieses Risiko zu schützen ist dabei günstiger als oft vermutet. Eine Privathaftpflichtversicherung kann man bereits für unter 50 € im Jahr abschließen, eine Investition die sich jeder leisten sollte.
In unserem Versicherungsvergleich zur Privathaftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, Tarife einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften untereinander sowohl im Preis als auch in Leistung zu vergleichen. Kostenlos und unverbindlich ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf und erstellen individuell auf Sie zugeschnittene Angebote.
Bei der Angebotserstellung werden wichtige Details zu den Tarifen und Angebote erklärt und selektierte Tarife können untereinander verglichen werden. Zudem halten wir Empfehlungen und nützliche Tipps bereit. Die einfache Handhabung und die übersichtliche Gestaltung machen den Versicherungsvergleich auf Versicherungsarchiv.de zu einem Kinderspiel.

Fachbegriffe und weitere nützliche Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung finden Sie in dieser Kategorie des Versicherungslexikons.

 

Weiterführende Informationen zu Haftpflichtversicherung

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Aufsichtspflicht »

Versicherungsinfos

Für Minderjährige ist die Haftung im BGB gesondert geregelt. So sind Kinder unter 7 Jahren nicht, und Minderjährige von 7 bis 18 Jahren nur beschränkt haftbar. Im Falle eines Schadens an dem das Kind beteiligt ist, geht die Haftung auf den Aufsichtspflichtigen über, also auf denjenigen, der den Minderjährigen zu beaufsichtigen hatte. (mehr …)

Aufsichtspflichtverletzung »

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Die Thematik der Aufsichtspflichtverletzung ist in Deutschland vielschichtig und nicht unumstritten. Im Volksmund versteht man unter einer Aufsichtspflichtverletzung vor allem Fälle, in denen Eltern ihre Kinder nicht ordnungsgemäß besufsichtigen, woraufhin diese einen Schaden verursachen. (mehr …)

Bauherren- Haftpflichtversicherung »

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Der Verantwortliche einer Baumassnahme haftet für alle Gefahren und Risiken, die aus dieser Massnahme resultieren. Für private Bauvorhaben (Neubau, Renovierung, Reparaturen, Umbau, Abbruch) ist dieses Risiko bis zu einer Bausumme von 50000 € je Bauvorhaben im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitabgedeckt. (mehr …)

Berufshaftpflichtversicherung »

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Die Privathaftpflicht ist jedem bekannt. Das Gegenstück dazu ist die Berufshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Schäden, die in Ausübung des Berufes entstanden sind. Die Schadensregulierung bezieht sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. (mehr …)

Deliktsfähigkeit »

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Eine Schadenersatzpflicht ist hierzulande im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann nur dann bestehen, wenn der Verursacher des Schadens auch deliktsfähig ist. Ist das nicht der Fall, muss natürlich auch die zuständige Versicherung keine Leistung erbringen, da der Versicherte rechtlich betrachtet für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann. (mehr …)

Deutscher Luftpool »

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Die Deutsche Luftpool-Rückversicherungsgemeinschaft deckt die Risiken der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugunternehmen,die Luftfahrt-Unfallversicherung für deren Mitarbeiter, sowie die obligatorische Passagier-Unfallversicherung. Letztere ist Pflicht für Flugunternehmen. siehe hierzu: Versicherungspool. (mehr …)

DLP »

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DLP: Abkürzung für Deutscher Luftpool (mehr …)

Folgeprämie »

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Die Beiträge zu einer Versicherung werden auch als Prämie bezeichnet. Man unterscheidet zwischen der Erstprämie und der Folgeprämie. Alle Zahlungen, die nach dem Erstbeitrag entrichtet werden, nennt man Folgeprämie. Die pünktliche Zahlung der Folgeprämien ist für den Versicherungsnehmer äußerst wichtig. (mehr …)

Forderungsausfallversicherung »

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Die Forderungsausfallversicherung gibt es für verschiedene Bereiche. Wie der Name bereits besagt, kommt diese zur Anwendung, wenn Forderungen nicht beglichen werden. Im gewerblichen Bereich z.B. kann man über eine sogenannte Warenkreditversicherung Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichern. (mehr …)

Gefährdungshaftung »

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Für viele ist natürlich klar, wenn man ein Schaden verursacht, so muss man für diesen aufkommen. Doch bei manchen Schäden spielt es keine Rolle, ob ein tatsächliches Verschulden zutrifft oder nicht – für den Schaden muss man trotzdem aufkommen. Man spricht in diesen Fällen von der Gefährdungshaftung, das Gegenteil von der Verschuldenshaftung. (mehr …)

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