Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Weiterführende Informationen zu Gesetzliche Rentenversicherung (Seite 2)

Hinterbliebenenrente »

Versicherungsinfos

Die Hinterbliebenenrente wird an den überlebenden Partner einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gezahlt. (mehr …)

Kindererziehungszeit »

Versicherungsinfos

Die Kindererziehungszeit bezeichnet für die gesetzliche Rentenversicherung relevante Zeiträume, die auf die Berechnung der Rente angerechnet werden. Ursprünglich eingeführt wurde die Kindererziehungszeit im Jahr 1986, damals war sie auch als „Babyjahr“ bekannt, da lediglich ein Jahr der Erziehung als Pflichtbeitragszeit gewertet wurde. Heute können bis zu drei Jahre auf die Rente angerechnet werden. Ausschlaggebend ist dabei das Geburtsjahr der Kinder. Wurden diese vor dem 1. Januar 1992 geboren, so wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin nur ein Jahr berücksichtigt. Für Kinder, die später geboren wurden, können bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Ferner erhalten Mütter der Geburtsjahrgänge bis 1920 keinerlei Erziehungszeiten, stattdessen können sie aber sogenannte Erziehungsleistungen erhalten. Die Höhe für Kindererziehungszeiten entspricht dem Beitrag eines Durchschnittsverdieners zur gesetzlichen Rentenversicherung. Pro Jahr erhalten Kindererziehende dabei einen Entgeltpunkt. Abhängig davon, ob der Versicherte in den alten oder neuen Bundesländern wohnhaft ist, ergeben sich dadurch unterschiedliche Rentenbeträge. Im Jahr 2011 erhielten Bewohner der alten Bundesländer 27,46 € monatliche Rente pro Jahr für ein Jahr Kindererziehungszeit, in den alten Bundesländern wurden den Versicherten 24,36 € zugesprochen. Geht ein erziehender Elternteil während der Kindererziehungszeit einer Beschäftigung nach, so werden die daraus erzielten Beiträge zur Rentenversicherung zu den Beiträgen aus der Kindererziehungszeit hinzugerechnet. Übersteigt der Gesamtwert jedoch den Betrag, den ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhält, so wird es nur bis zu dieser definierten Grenze berücksichtigt.

Leibrente »

Versicherungsinfos

Eine Leibrente bezeichnet eine auf das Leben, also personenbezogene Rente. Sie kann sowohl als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch als gekürzte Leibrente ( z.B. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) existieren. (mehr …)

LVA »

Versicherungsinfos

Die Landesversicherungsanstalt, kurz LVA, war zuständig für die Rentenversicherung der Arbeiter und Handwerker. (mehr …)

Regelbeitrag »

Versicherungsinfos

Der Regelbeitrag ist ein standardisierter Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige können unter bestimmten Umständen in die Versicherungspflicht fallen und müssen sich dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Ein Abschluss ist aber auch freiwillig möglich. Im Normalfall wird dann der sogenannte Regelbeitrag gezahlt. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Beitrag, der nicht am Einkommen gemessen wird. Es ist also auch kein Nachweis von Umsätzen oder Gewinnen nötig. Der Beitrag kann vom Gesetzgeber gegebenenfalls angepasst werden. Besonders für noch junge Unternehmer kann der Regelbeitrag eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Sie haben deshalb die Möglichkeit den monatlichen Beitrag anhand ihres Gewinns berechnen zu lassen. Zu diesem Zweck müssen aber zwingend entsprechende Nachweise geführt werden. Umgekehrt können Selbstständige mit hohem Einkommen statt des Regelbeitrags einen höheren Beitrag zahlen, um eine höhere Rente zu erzielen. Darüber hinaus ist es Existenzgründern auch möglich, die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Versicherung für bis zu drei Jahre komplett auszusetzen. Dies ist jedoch maximal bis zu einer Dauer von drei Jahren möglich. Eine solche Option sollte aber gut überdacht werden, da die Fehlzeiten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Es ergibt sich für den Versicherungsnehmer dabei also eine geringere Rente. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Künstler. Bei ihnen werden die Beiträge grundsätzlich nach dem Einkommen berechnet, die Zahlung des Regelbeitrags ist für sie keine Option. Derzeit werden dafür knapp 20 Prozent des monatlichen Einkommens fällig. Wer nicht versicherungspflichtig ist, für den kann sich gegebenenfalls auch eine private Altersvorsorge lohnen. Allerdings sollte sich niemand von niedrigen Prämien blenden lassen, da sich solche günstigen Versicherungen im Alter schnell rächen können.

Rente »

Versicherungsinfos

Rente bezeichnet der Volksmund die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch im privaten Bereich können Rentenleistungen vereinbart werden, z.B. als Rente in der Unfallversicherung. Eine Rente bezeichnet eine wiederkehrende finanzielle Leistung. Unterschieden wird hierbei zwischen Leibrente und Zeitrente. (mehr …)

Rentenartfaktor »

Versicherungsinfos

Durch den Rentenartfaktor wird die Höhe der Rente in Abhängigkeit von der Art der bezogenen Rente errechnet. (mehr …)

Rentenformel »

Versicherungsinfos

Zur Berechnung der gesetzlichen Rente für einen Versicherten dient die Rentenformel. Mit ihrer Hilfe kann die genaue Höhe des Rentenbetrags ermittelt werden. Die Rentenformel darf mit der Rentenanpassungsformel nicht verwechselt werden. (mehr …)

Rentenlücke »

Versicherungsinfos

Der Begriff Rentenlücke ist in den letzten Jahren so häufig verwendet worden, daß man ihn zwischenzeitlich wohl zu den Fachbegriffen in der Versicherungsbranche zählen kann. Der Begriff kam auf, als erstmals merklich die Altersbezüge deutlich unter das Niveau des gewohnten Arbeitseinkommens gefallen waren. (mehr …)

Rentenversicherung »

Versicherungsinfos

Eine oder mehrere Rentenversicherungen sichern den Lebensstandard im Alter.

Die häufigste Form der Rentenversicherung ist in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Hier erwirbt der oder die spätere Rentnerin durch regelmäßige Einzahlungen einen Anspruch auf die Zahlung einer späteren Rente. Diese wird bei Erreichen eines bestimmten Alters, sowie durch verminderte oder vollständige Erwerbsunfähigkeit durch den jeweiligen Versicherungsträger gezahlt. Eine weitere wichtige Rentenleistung ist die Zahlung einer Hinterbliebenenrente. Die Deutsche Rentenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund sind als Nachfolger der BfA und der LVA für fast alle Versicherten die Rentenversicherungsträger. (mehr …)