Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist spätestens seit der Reform der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 eine der wichtigsten privaten Absicherungen. Der Verlust der eigenen Arbeitskraft kann ohne eine zusätzliche private Absicherung zu einem finanziellen Disaster führen. Gleiches gilt für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu niedrig gewählter Versicherungssumme. Aus diesem Grunde sollte man vor Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung seinen Bedarf ermitteln. Aufgrund des herrschenden Bereicherungsverbotes ist eine Rentenhöhe über der Höhe des Bruttoverdienstes nicht zu empfehlen.
Wie bei vielen Versicherungszweigen ist auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Thematik vielschichtig. So werden unterschiedlichste Versicherungsformen am Markt angeboten und oftmals kann man als Verbraucher durch den Gebrauch von Versicherungsfachwörtern und deren Erklärung dazu mit Information regelrecht erschlagen werden. Um zumindest den Umfang und den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen und um die gebräuchlichsten Fachwörter verständlich nachlesen zu können, sind unter diesem Unterpunkt alle Erklärungen des Versicherungslexikons zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengefasst.
Nachdem man sich ausreichend im Versicherungslexikon informiert hat, besteht zudem die Möglichkeit einen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorzunehmen.
Wer seinen erlernten Beruf aufgrund Krankheit, Gebrechen oder als Folge eines Unfalls mindestens 6 Monate nicht zu mindestens 50% ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kann je nach Bedingungen damit die Voraussetzung zur Leistung des Versicherers noch nicht gegeben sein. (mehr …)
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch als Anhang an eine Risikolebensversicherung oder eine Riester Rente kann dieser Versicherungsschutz vereinbart werden. (mehr …)
Zum 01.01.2001 wurde für alle, die zu diesem Zeitpunkt noch keine 40 Jahre alt waren, die Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt. Es wird unterschieden zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente. Kann jemand noch zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben, so erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente. (mehr …)
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass man auf Dauer nicht im Stande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit kann man durch Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen wirken. Diese leistet dann schon im Falle der Berufsunfähigkeit und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit. (mehr …)
Eine Leibrente bezeichnet eine auf das Leben, also personenbezogene Rente. Sie kann sowohl als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch als gekürzte Leibrente ( z.B. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) existieren. (mehr …)
Rente bezeichnet der Volksmund die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch im privaten Bereich können Rentenleistungen vereinbart werden, z.B. als Rente in der Unfallversicherung. Eine Rente bezeichnet eine wiederkehrende finanzielle Leistung. Unterschieden wird hierbei zwischen Leibrente und Zeitrente. (mehr …)
Der Begriff Verweisbarkeit steht im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit. Es wird unterschieden zwischen der konkreten Verweisbarkeit und der abstrakten Verweisbarkeit. Grundsätzlich gilt als berufsunfähig derjenige, der durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder sonstiger Beschwerlichkeiten, in einem Zeitraum von Minimum 6 Monaten gar nicht oder (mehr …)
Zeitrente ist eine Rente, die für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum bezahlt wird und sind hingegen Leibrenten nicht an das Leben einer Person gekoppelt. Siehe hierzu auch: Rente (mehr …)