Grundsätzlich besteht bei einem Versicherungsantrag ein Widerspruchsrecht seitens des Versicherungsnehmers. Die Frist für den Widerspruch beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Tage der Vertragsunterzeichnung, wenn dem Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt auch die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen ausgehändigt wurden. (mehr …)
Der Begriff der Wiederinkraftsetzung spielt im Versicherungsbereich eine Rolle, besonders im Bereich der Kapitallebensversicherungen und der privaten Rentenversicherung. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer bei diesen Versicherungen fast immer die Möglichkeit, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. (mehr …)
Beim Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz geniesst man Kostenschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen, wie z.B. Wohnrecht auf Lebenszeit. Zudem wird Kostenschutz gewährt für gerichtliche Auseinandersetzungen zu dinglichen Rechten, wie z.B. Besitz, Grundschuld oder Hypothek. (mehr …)
Zahlungsverzug beim Erstbeitrag bedeutet, dass in aller Regel der Versicherungsschutz nicht in Kraft tritt. Der Versicherer hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Beitrag seitens des Versicherers nicht innerhalb drei Monaten gerichtlich geltend gemacht, gilt dies ebenfalls als Rücktritt. (mehr …)
Zeitrente ist eine Rente, die für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum bezahlt wird und sind hingegen Leibrenten nicht an das Leben einer Person gekoppelt. Siehe hierzu auch: Rente (mehr …)
Das Zillmer-Verfahren (nach dem Versicherungsmathematiker A.Zillmer), auch Zillmerung genannt, benennt ein Verfahren zur Verrechnung der Abschlusskosten bei Lebensversicherungen.
Der Zugangsfaktor beeinflusst direkt die Rentenhöhe. Wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht beträgt der Zugangsfaktor 1. Für jeden Monat, der die Rente früher in Anspruch genommen wird, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Für jeden Monat spätere Inanspruchnahme der Altersrente erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005. (mehr …)
Der Zulassungbezirk ist der Ort oder Landkreis, in dem ein KFZ zugelassen wird. Für jeden Zulassungsbezirk werden nach höhe der Schadensaufwendungen der Versicherer Regionalklassen zugeordnet. (mehr …)
Mit einer Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung erweitertert werden. Diese privatrechtlichen Verträge können z.B. für Zahnersatz, 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus, Vorsorgeuntersuchungen usw. abgeschlossen werden. (mehr …)