Unter der Stilllegung KFZ versteht man die Abmeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, wenn das Fahrzeug eine Zeit lang nicht gefahren wird oder nach einem schweren Unfall mit Totalschaden. Bei einer Stilllegung handelt es sich um eine vorübergehende Abmeldung des Kraftfahrzeuges. (mehr …)
Im Rahmen der Reform des VVG wurde die vorvertragliche Anzeigenpflicht neu definiert und trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Demnach ist der Antragsteller einer Versicherung verpflichtet, den Fragebogen der Versicherung bezüglich gefahrenerheblicher und ihm bekannter Umstände, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. (mehr …)
Bei der Bezeichnung VP handelt es sich um eine Abkürzung, die für "versicherte Person" steht. Im Bereich der Lebensversicherung müssen der Versicherungsnehmer und die VP (versicherte Person) nicht zwangsläufig übereinstimmen. Die VP ist die Person, deren Leben mit der Versicherung versichert wird. Grundsätzlich kann jedoch nicht ohne (mehr …)
Bei der Bezeichnung VVaG handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" steht. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsform, die für Versicherer zulässig ist. In der Regel sind die Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Mitglieder in dem Versicherungsverein. (mehr …)
Im Bereich des Versicherungswesens spricht man von einem Wagniswegfall, wenn ein versichertes Risiko dauerhaft und vollständig weg fällt. In diesem Fall erlischt die Versicherung. Beispiel: Im Rahmen einer Sanierung wird die vorhandene Ölheizung und der Öltank gegen eine neue Gasheizung ersetzt. (mehr …)
Die Warenkreditversicherung deckt Forderungen seitens des Versicherungsnehmers ab, die sich gegen zahlungsunfähige, gewerbliche Kunden richten. In diesem Zusammenhang liegt eine Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn… (mehr …)
Unter der Widerrechtlichkeit versteht man das widerrechtliche Handel, wodurch die Rechtsgüter von Dritten verletzt werden. Eine widerrechtliche Handlung liegt jedoch nicht vor, wenn entsprechende Rechtsfertigungsgründe vorliegen. Bei diesen Gründen kann es sich um Notwehr, Selbsthilfe, Notstand oder auch die Einwilligung des Geschädigten handeln. (mehr …)
Bei einem Widerruf handelt es sich um handelt es sich um einen Rücktritt vom Versicherungsantrag seitens des Versicherungsnehmers. Grundsätzlich steht einem bei jedem Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht zu, es gibt dahin gehend nur wenige Ausnahmen. Auf das Recht auf Widerruf muss der Vertragsunterzeichner schriftlich hingewiesen werden. (mehr …)
Bei der Antragstellung auf eine Versicherung sind dem Versicherungsnehmer grundsätzlich alle nötigen Informationen zur Versicherung auszuhändigen, wie beispielweise die Tarife und Tarifbedingungen, allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), sowie Verbraucherinformationen. Werden diese Unterlagen nicht bei der Antragstellung (mehr …)