Der Begriff Verweisbarkeit steht im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit. Es wird unterschieden zwischen der konkreten Verweisbarkeit und der abstrakten Verweisbarkeit. Grundsätzlich gilt als berufsunfähig derjenige, der durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder sonstiger Beschwerlichkeiten, in einem Zeitraum von Minimum 6 Monaten gar nicht oder (mehr …)
In der Praxis ist der Verwertungsausschluß heute vor allen Dingen auch im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz4) von Bedeutung. Generell wird durch den Verwertungsausschluß, den es seit der Neuerung im Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahre 2005 erst gibt geregelt, dass die komplette bis dato und auch zukünftig (mehr …)
Im Versicherungsbereich gibt es verschiedene Begriffe, deren Bedeutung man als Verbraucher kennen sollte, da es mitunter sehr negative Konsequenzen haben kann, wenn man diese Fachbegriffe und deren Anwendungsmöglichkeit nicht kannte. Zu diesen wichtigen Begriffen zählt sicherlich auch die so genannte Verwertungsklausel. (mehr …)
Bei dem Begriff VGB handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen" steht. Innerhalb der VGB werden die grundsätzlichen Rechte, sowie Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Zu den Vertragsparteien gehören in diesem Zusammenhang auf der einen Seite das jeweilige Versicherungsunternehmen und (mehr …)
Bei der Bezeichnung VHB handelt es sich um eine Abkürzung, die für "allgemeine Hausratversicherungsbedingungen" steht. Wenn eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, so liegen diesem Vertrag nicht nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sondern auch die VHB zugrunde. Die VHB gibt es als Musterbedingungen vom Verband der Sachversicherer. (mehr …)
Bei der Bezeichnung VN handelt es sich um eine Abkürzung, die für Versicherungsnehmer steht. Als Versicherungsnehmer wird derjenige bezeichnet, der bei einem Versicherungsunternehmen ein Versicherung abschließt. Der Versicherungsvertrag wird also zwischen dem Versicherer und dem VN geschlossen. (mehr …)
( § 2 BGB ) Die Volljährigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, am Tag des Geburtstags um 00.00 Uhr. (mehr …)
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden seitens der Versicherung nur Schäden übernommen, die den Geschädigten oder das Geschädigte betreffen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug muss der jeweilige Besitzer selbst aufkommen. Mittels der Vollkaskoversicherung kann man sich auch gegen dieses finanzielle Risiko absichern. (mehr …)
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein zugegangen ist und die erste Prämienzahlung beglichen wurde. Doch vom Zeitpunkt der Antragsstellung für eine Versicherung bis zum endgültigen Versicherungsschutz kann eine geraume Zeit vergehen. (mehr …)