Bei der Versicherungsbestätigung, die auch als vorläufige Versicherungsbestätigung bezeichnet wird, handelt es sich um eine Bestätigung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz belegt. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. (mehr …)
Innerhalb des Versicherungsrechts wir der Begriff Versicherungsfall sowohl im Bereich der Sozialversicherungen als auch im Bereich der privaten Versicherungen angewendet. Man versteht hierunter ein Ereignis durch welches Versicherungsleistungen ausgelöst werden. Hierbei muss jedoch zwischen den "normalen" Leistungen und den "versicherungsfremden" Leistungen (mehr …)
Der Versicherungsnehmer, der auch häufig mit VN abgekürzt wird, ist der Vertragspartner der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Durch den abgeschlossenen Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ergeben sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Derjenige, der den Versicherungsantrag gestellt hat ist in der Regel auch der Versicherungsnehmer. (mehr …)
Von einer Versicherungspflicht spricht man, wenn aus gesetzlichen Vorschriften heraus, der Abschluss oder der Eintritt in eine Versicherung vorgeschrieben ist. Dies ist zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gegeben. Wer heute ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, der muss den Nachweis erbringen, dass für (mehr …)
Von einem Versicherungspool spricht man, wenn sich mehrere Versicherer zusammengeschlossen haben. Es handelt sich hierbei um eine Art Rückversicherung, die vor allem dann gebildet wird, wenn schwer kalkulierbare oder große Risiken abgedeckt werden müssen. (mehr …)
Beim Versicherungsschein, der häufig auch als Police bezeichnet wird, handelt es sich um eine Urkunde, die den Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verkörpert. Der Versicherungsschein ist somit im gesetzlichen Sinne das Vertragsdokument und eine wichtige Unterlage für den Versicherungsnehmer. (mehr …)
Versicherungsschutz heisst, der Versicherer übernimmt das wirtschaftliche Risiko für den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz beignnt in aller Regel mit Zahlung der ersten Prämie. der Versicherungsschutz tritt jedoch nicht ein, wenn noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist bzw. auch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. (mehr …)
Grundsätzlich ist bei der Definition des Begriffs Versicherungssumme, die Unterscheidung im Hinblick auf die abgeschlossene Versicherungsform sehr wichtig. Je nach Art der Versicherung, Summenversicherung oder Schadenversicherung, stellt die Versicherungssumme, eine andere Größe dar. (mehr …)
Die Versicherungssumme 1914 wurde als Grundlage einer gleitenden Neuwertversicherung entwickelt. Um den stark steigenden Baukosten im und nach dem 1. Weltkrieg zu begegnen, nahm man als Grundlage die Baupreise des Jahres 1914 in Mark und passt seitdem nur noch den gleitenden Neuwertfaktor an. (mehr …)
Der Versicherungsvertrag regelt alle gegenseitigen Rechte und Pflichten für den Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer für die Übernahme einer Risikodeckung gegen Entgelt. Nach rechtsgültigem Zustandekommen des Versicherungsvertrags, sind Sie, als Versicherungsnehmer jedoch in der Pflicht, die vereinbarte Erst-Prämie zu zahlen. (mehr …)