
Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können enstehen, weil z.B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise, oder mit diesen (mehr …)

Die Meldepflicht sieht vor, dass bestimmte Ereignisse bei dafür zuständigen Behörden angezeigt werden müssen. Im Versicherungswesen ist die Meldepflicht vor allem im Rahmen einer Haftpflichtversicherung interessant. Das Gesetz sieht in Deutschland verschiedene Meldepflichten vor. Unter anderem sind Bürger beispielsweise verpflichtet, sich bei einem Umzug im Einwohnermeldeamt zu melden. Einige Krankheiten fallen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls unter die Meldepflicht. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu angehalten, alle Beschäftigten in den Sozialversicherungen anzumelden. Dies sind nur einige Beispiele, es existieren noch Regelungen für unterschiedliche andere Sachverhalte. Durch ein Gericht kann auch eine besondere Meldepflicht festgelegt werden, die nicht im Gesetzeskatalog vermerkt ist. Die Nichtbeachtung von gesetzlichen Meldepflichten gilt in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit, in seltenen Fällen sogar als Straftat. Auch bei Haftpflichtversicherungen besteht eine Meldepflicht. Wird ein Unfall oder ein sonstiger Schaden der Versicherung nicht innerhalb einer Woche vom Versicherungsnehmer angezeigt, so entfallen im Normalfall sämtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Wer eine Haftpflichtversicherung, gleich welcher Art, abgeschlossen hat, sollte sich also unbedingt an diese Fristen halten. Anderenfalls können trotz abgeschlossener Versicherung hohe Kosten entstehen. Die Meldepflicht ist bei Versicherungen zwar nicht gesetzlich festgelegt, es weicht aber kaum ein Versicherungsgeber von einer einwöchigen Frist ab. Theoretisch wäre eine abweichende Regelung möglich, in der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor. Die Versicherungen wollen sich durch die Meldepflichten zusätzlich durch eventuellen Versicherungsbetrug absichern. Durch die kurze Frist zur Anzeige eines Schadens kann ein Versicherungsgeber relativ schnell reagieren und den Sachverhalt untersuchen. Versicherte müssen sich aber keine Gedanken aufgrund der Meldepflicht machen. Ein Schaden kann auch telefonisch mitgeteilt werden, sodass keine Verzögerungen durch eine Postzustellung entstehen.

Sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, Mietereinbauten zu berücksichtigen. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich der Wohngebäudeversicherung zuzurechnen, jedoch sind dabei auch die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. (mehr …)

Schäden an gemieteten Räumen zum Wohnen oder für sonstige private Zwecke, werden als Mietsachschäden bezeichnet. Diese sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert. Dies gilt hingegen meist nicht für Allmählichkeitsschäden und Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Glasschäden. (mehr …)

Die Minderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Bei einem Schaden ist der Versicherte dazu verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren, alles zu unternehmen, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, so gefährdet er seinen Versicherungsschutz. (mehr …)

Unter der Mindestdeckungssumme versteht man eine bestimmte Summe, bis zu der das jeweilige Versicherungsunternehmen die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. Es gibt Versicherungen, die obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben sind, bei diesen ist auch die Mindestdeckungssumme per Gesetz vorgeschrieben. (mehr …)

Ein Mischfonds kombiniert die Anlage in Aktien und Anleihen.
Je nach Einschätzung des Fondsmanagements, kann die jeweilige Quote der beiden Anlageklassen zwischen 0 und 100% des Fondsvermögens betragen. Der Anleger erwirbt beim Kauf eines Mischfonds praktisch eine Art der Vermögensverwaltung und geht kein übermäßiges Risiko ein. (mehr …)

Mitversicherte Personen kommen unter anderem in Lebensversicherungen und Haftpflichtversicherungen vor. Sie erhalten den gleichen Versicherungsschutz wie der Antragsteller. Verschiedene Arten von Versicherungen können für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Dabei muss die mitversicherte Person nicht zwingend irgendeinen Antrag unterschreiben, sie kann sogar versichert werden, ohne darüber in Kenntnis gesetzt zu sein. Dies ist vor allem bei Kindern oft der Fall in Zusammenhang mit einer Ausbildungsversicherung. Die Risikolebensversicherung sieht eine spezielle Option auf verbundene Leben vor, wo auf Wunsch neben dem Antragsteller auch eine weitere Person versichert werden kann. In vielen Formen von Haftpflicht- und Rechtsversicherungen werden ebenfalls mitversicherte Personen berücksichtigt. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um die direkten Angehörigen des Antragstellers, also beispielsweise den Ehegatten oder einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner. Auch Kinder, die im gleichen Haushalt wie der Antragsteller wohnen, gelten bei diesen Versicherungen als mitversicherte Person. Im Versicherungswesen wird eine mitversicherte Person abgekürzt auch als MVP bezeichnet. Eine ähnliche Form findet sich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Dort werden im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls alle Personen berücksichtigt, die ständig im gleichen Haushalt wie der Antragsteller wohnhaft sind. Auch adoptierte Kinder erhalten so eine Versicherung. Dies ist auch der größte Vorteil einer gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu einer privaten Alternative. Denn für die Mitversicherung wird hier kein zusätzlicher Beitrag erhoben, sodass die Familienmitglieder letztlich kostenfrei mitversichert werden. Besonders für große Familien sind gesetzliche Krankenversicherungen deshalb selbst bei hohem Einkommen interessant. Prinzipiell kann die Regelung über mitversicherte Personen zwischen dem Antragsteller und dem Versicherungsgeber frei verhandelt werden. Ausnahmen bilden lediglich Versicherungen, die in dieser Hinsicht gesetzlichen Regelungen unterworfen sind. Trifft dies nicht zu, kann aber gegebenenfalls auf eine mitversicherte Person verzichtet werden, um niedrigere monatliche Beiträge zu erreichen.

Unter dem Neuanschaffungswert versteht man die Summe, die nötig ist, um eine Sache in gleicher Güte wiederzubeschaffen. Zum Beispiel: Wenn die Digitalkamera, die vor fünf Jahren angeschafft wurde defekt ist und eine neue angeschafft wird, so ist der Kaufpreis der neuen Kamera der Neuanschaffungswert. (mehr …)

Innerhalb des Versicherungswesens wird der Begriff Neuwert in erster Linie bei Sachversicherungen verwendet. Man versteht hierunter die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung einer Sache notwendig sind. Bei der Wiederbeschaffung geht man von der Sache in gleichartiger Güte und Art in einem neuwertigen Zustand aus. (mehr …)
