Unter Krankengeld versteht man allgemein eine Ersatzleistung für Lohn- und Gehaltsausfälle. Aufgrund von Krankheiten kann es natürlich vorkommen, dass Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind dem geregelten Arbeitsprogramm folge zu leisten, dennoch müssen Sie über ein gesichertes Einkommen verfügen. (mehr …)
Die Krankenversicherung in Deutschland gliedert sich in zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer etc. gewährleistet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. (mehr …)
Existenzgründer denken an vieles. Oft spielen Versicherungen nur eine Nebenrolle. Viele denken an den Geschäftsaufbau und sind oft auch einfach nur zu beschäftigt, um die Zeit für einen Versicherungsabschluss zu finden. Dabei ist der Schutz gegen Krankheit für einen Selbstständigen mit der wichtigste überhaupt. Wer krank ist, kann sein Gewerbe nicht mehr ausüben und verdient kein Geld mehr. Macht es der Gründer dennoch, gefährdet er oder sie die Gesundheit ganz wesentlich und verlängert die Krankheit dadurch nur. Auch sind sich viele nicht über die Kosten einer schweren Krankheit im Klaren. Diese können etwa bei Krebs schnell in die Hunderttausende von Euro gehen.
Um dieses zu vermeiden, gilt die Versicherungspflicht für alle Selbstständigen. Die Ausübung einer unabhängigen Beschäftigung muss einer gesetzlichen Kasse gemeldet werden. (mehr …)
Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr verlägern sich in aller Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht "ordentlich" gekündigt werden. Bei der Kündigung solcher Versicherungsverträge müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese beträgt normalerweise drei Monate (vor Ablauf der Versicherung), in der (mehr …)
Kommt es durch Kurzschluss zu einem Feuer, so ist dieses versichert, der Kurzschlzuss selbst hingegen ist nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Überspannung sind in der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung nicht generell abgedeckt, können aber bei vielen Anbietern miteingeschlossen werden. (mehr …)
Gerade in den letzten Jahren gibt es immer wieder Naturereignisse, die sehr hohe Schäden anrichten können. Hierzu zählen auch Lawinen. Schäden die durch Lawinen entstehen, sind jedoch in der Regel in der Wohngebäudeversicherung nicht mit abgedeckt. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden jedoch eine erweiterte Elementarschaden-Deckung an, die nicht nur (mehr …)
Eine Leibrente bezeichnet eine auf das Leben, also personenbezogene Rente. Sie kann sowohl als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch als gekürzte Leibrente ( z.B. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) existieren. (mehr …)
Die Leistungsdauer bezeichnet im Versicherungswesen den Zeitraum, in dem ein Versicherungsgeber vertraglich zur Erbringung von Leistungen verpflichtet ist. Die Leistungsdauer kann, sofern keine gesetzliche Regelung besteht, frei verhandelt werden. Dabei muss sie nicht zwingend der Versicherungsdauer entsprechen. Es gibt einige Beispiele, in denen die Leistungsdauer die Versicherungsdauer übersteigt. Dies ist beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall. Die Versicherungsdauer könnte hier etwa 25 Jahre betragen, während die Leistungsdauer auf 30 Jahre festgelegt wird. Tritt der Versicherungsfall ein, so erhält der Versicherungsnehmer fünf Jahre über die Versicherungszeit hinaus Leistungen durch die abgeschlossene Versicherung. Eine verlängerte Leistungsdauer deckt jedoch keine Fälle ab, die sich nach der Versicherungsdauer ereignen. Wird ein Arbeitnehmer also zum Beispiel durch einen Unfall arbeitsunfähig, so erhält er von einer Berufsunfähigkeitsversicherung keinerlei Zahlungen, wenn die Versicherungsdauer bereits abgelaufen ist. Eine erhöhte Leistungsdauer hat darauf keinerlei Einfluss. Gegebenenfalls sollte eine bestehende Versicherung deshalb frühzeitig verlängert werden. Zwar deckt sich die Leistungsdauer bei den meisten Arten von Versicherungen mit der Versicherungsdauer, es existieren aber durchaus Ausnahmefälle. In der Regel ist dies bei Versicherungen der Fall, die dem Versicherten im Versicherungsfall eine Rente auszahlen. Bei solchen Verträgen sollte deshalb die vertraglich festgelegte Leistungsdauer genau geprüft werden, um nicht eines Tages böse überrascht zu werden. Bei Unsicherheiten ist es auf jeden Fall ratsam, die Versicherung vor Abschluss um Details bezüglich der Leistungs- und Versicherungsdauer zu befragen.
Nach dem VVG kann die Verletzung von Obliegenheiten die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen. Ist die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich erfolgt und hat diese Einfluss auf die höhe bzw. Feststellung des Schadens, so kann das Versicherungsunternehmen eine Entschädigung verweigern. (mehr …)
Lohnersatzleistungen werden versicherungspflichtigen Arbeitnehmern gezahlt, wenn die Zahlung des normalen Gehalts ganz oder teilweise ausbleibt. Arbeitnehmer können in unterschiedlichen Fällen einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen geltend machen. Einzige Voraussetzung ist, dass Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen einbezahlt werden. Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Für den Erhalt dieser Leistungen sind jeweils eigene Bestimmungen zu berücksichtigen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei aber um gesetzliche Bestimmungen, die in allen Bundesländern gleichermaßen Anwendung finden. Ebenfalls unter Lohnersatzleistung fallen verschiedene Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem ein Übergangsgeld bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt bei Arbeitsunfällen Lohnersatzleistungen. Umfassende Regelungen zu Lohnersatzleistungen finden sich bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die wichtigste Leistung ist dabei das Arbeitslosengeld, das unter bestimmten Voraussetzungen bei Verlust der aktuellen Arbeitsstelle gezahlt wird. Auch bei einer Teilarbeitslosigkeit, wenn ein Arbeitnehmer also mehrere Beschäftigungen ausübt und eine davon verliert, ist die Auszahlung eines Teilarbeitslosengeldes möglich. Zu weiteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählt unter anderem das Insolvenzgeld. Hier erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber durch Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist, durch die Versicherung eine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen sind eine wichtige Institution, um die Existenz von Menschen zu sichern, die aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Allen Maßnahmen gemein ist, dass sie jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden. Darüber hinaus kann vorausgesetzt werden, dass in eine bestimmte Sozialversicherung über einen Mindestzeitraum Beiträge eingezahlt wurden, um einen Anspruch auf spezielle Leistungen geltend zu machen.