Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Weiterführende Informationen zu Allgemein (Seite 14)

HGB »

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HGB ist eine Abkürzung, die für Handelsgesetzbuch steht. Bereits im Jahr 1897 wurde das HGB erlassen und im Jahr 1900 trat es in Kraft. Vorläufer des heutigen HGBs war das ADHGB (allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch). Das HGB regelt in seinem Kern das gültige Handelsrecht innerhalb Deutschlands. (mehr …)

Hinterbliebene(r) »

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Unter dem Begriff Hinterbliebene(r) wird der ehemalige Lebenspartner einer verstorbenen Person verstanden. (mehr …)

Hinterbliebenenrente »

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Die Hinterbliebenenrente wird an den überlebenden Partner einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gezahlt. (mehr …)

Hochwasser »

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Im Bereich des Versicherungswesen gehören Schäden durch Hochwasser zu den Elementarschäden, wie auch Erdbeben, Blitzschlag oder Vulkanausbrüche. Unter Hochwasser selbst versteht man den Gewässerüberlauf. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung festgelegt, dass sie sich aus dem Bereich der Entschädigung in Fällen (mehr …)

Hotelkosten »

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Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf, die beispielweise durch Feuer, Einbruch, etc. entstehen können. Im Schadensfall kann es vorkommen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. In solchen Fällen bieten einige Versicherungen einen umfassenden Schutz, denn sie übernehmen die Hotelkosten, bis die Wohnung wieder beziehbar ist. (mehr …)

IHK »

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IHK ist eine Abkürzung, die für Industrie- und Handelskammer steht. Es handelt sich hierbei um berufsständische Körperschaften. Unternehmen und Gewerbetreibende gehören ihnen laut Gesetz an. Eine Ausnahme bilden reine Handwerksunternehmen, Landwirtschaftsunternehmen und Freiberufler, bei denen keine Eintragung im Handelsregister vorgenommen wird. (mehr …)

Insassen-Unfallversicherung »

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Eine Insassen-Unfallversicherung erbringt für die Insassen eines KFZ bei einem Unfall verschiedene Leistungen. Es kann eine Todesfall- und oder eine Invaliditätsleistung versichert werden. Zudem ist der Abschluss von Tagegeldern möglich. Voraussetzung für die Leistungserbringung sind die Erfüllung des Unfallbegriffes, der Unfall muss sich während der Laufzeit des (mehr …)

Kaskoversicherung »

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Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, deckt Schäden am eigenen KFZ ab. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko und Vollkaskoversicherung. (mehr …)

Kausalität »

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Kausalität bezeichnet den direkten Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Im Versicherungswesen wird dabei ein entstandener Schaden immer auf die jeweilige Ursache untersucht. Bei allen Versicherungen, die Schäden abdecken sollen, ist die Kausalität von entscheidender Bedeutung. Damit ein Versicherungsgeber zur Erbringung von Leistungen verpflichtet wird, ist stets ein logischer Zusammenhang von Ursache und Wirkung nötig. Eine Versicherung haftet beispielsweise nicht für einen Sachschaden, wenn keine glaubwürdige Ursache nachgewiesen werden kann. Für den Versicherten ist es meist vor allem wichtig, nachzuweisen, dass er keine direkte Schuld an der Entstehung des Schadens trägt. Eine Ausnahme bildet hierbei die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden greift, für die ein Versicherter verantwortlich ist. Der Versicherungsgeber schützt sich durch die Überprüfung der Kausalität vor Versicherungsbetrug. Im Zweifel wird ein Fall von einem Gutachter untersucht, um festzustellen, ob der Versicherte zum Empfang von Leistungen berechtigt ist. Entstehen Zweifel am Entstehen eines Schadens, so wird die Versicherung Zahlungen ganz oder teilweise verweigern, bis die Ursache abschließend geklärt werden konnte. Auch in Zusammenhang mit der jeweils abgeschlossenen Versicherung muss die Kausalität gegeben sein. Es muss also ein Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der abgeschlossenen Versicherungsleistung bestehen. Ist beispielsweise ein Fernsehgerät zu Bruch gegangen, so kann dafür keine Versicherung für die Haustür geltend gemacht werden. Ebenso wenig haftet die Versicherung für einen Wasserschaden, wenn nur eine Versicherung gegen Feuer abgeschlossen wurde. Letztlich muss auch die Höhe des Schadens glaubhaft gemacht werden. Die Kausalität ist bei Versicherungen aller Art zwar oft ein Streitthema, meist verläuft der Vorgang jedoch reibungslos. In den meisten Fällen ist die Frage der Kausalität schnell geklärt.

Klauseln »

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Bei Klauseln handelt es sich um Einzelbestimmungen, die innerhalb eines Versicherungsvertages vereinbart werden können. Mit dieser Klausel werden die allgemeinen und die besonderen Versicherungsbedingungen beschränkt oder erweitert. Gerade im Versicherungwesen gibt es verschiedene Arten von Klauseln. (mehr …)