Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Tag: 'vorsätzlich':

Fahrlässigkeit

Laut § 276 BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Grob fahrlässig (§ 277 BGB) handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt, wer nicht beachtet, was unter gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen.

Vorsatz

Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.