Durch die PlusMinus Sendung vom 12.01.2010 entstand bei Verbrauchern ein falscher Eindruck bezüglich ihrer Ansprüche, Ratenzahlungszuschläge von Versicherungsverträgen zurück fordern zu können. Wie es zu diesem Mißverständnis kam:
Ein Urteil des BGH und des LG Bamberg wurde falsch interpretiert und sorgt seither für Unsicherheit in der Versicherungswelt. Selbst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat umgehend eine Stellungnahme zur Fehlinformation durch PlusMinus verfasst.
Wer den Termin zur Kündigung de KFZ Versicherung in diesem Jahr verpasst hat, der hat bei einer Beitragserhöhung noch die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung.
Zur Kündigung eines Versicherungsvertrages berechtigen eineige Anlässe.
Der zu zahlende Beitrag zu einem Versicherungsvertrag wird als Prämie bezeichnet. Es wir unterschieden zwischen laufenden Prämien und Einmalprämie. Die laufende Prämie ist verbreiteter und kann in der Regel monatlich, 1/4 jährlich, 1/2 jährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei einer Einmalprämie wir der gesamte Beitrag zu der Versicherung bei Abschluß fällig.
Die Abbruchklausel findet Verwendung im Bereich der Lebensversicherung. Ist diese in einen Versicherungsvertrag mit aufgenommen, so wird dieser am Ende des Jahres, in welchem die Versicherungssumme erreicht wird, ausbezahlt und abgebrochen.
Hat ein Versicherungsnehmer durch widriges Verhalten sein Recht auf Versicherungsschutz verwirkt, so ist im Schadensfall die Antwort des Versicherungsunternehmens eine ‚Ablehnung‘. Auch nichtbezahlte Prämien können ein Grund für eine solche Ablehnung sein. Solange nicht der sonderfall einer ‚Annahmepflicht‘ besteht, kann der Versicherer Anträge auf Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen ablehnen. In den meisten Fällen jedoch wird in einem solchen Fall ein angepasster Alternativ-Vertrag angeboten.
Kommt ein Versicherungsvertrag wie vom Versicherungsnehmer beantragt zustande, so geht dem eine Annahme voraus
Die Abmeldebescheinigung hat inzwischen ausgedient, die Zulasungsbehörden melden die Abmeldung mittlerweile direkt an die Versicherung.
Macht man Gebrauch von einer außerordentlichen Kündigung, so brauch man auf Ablauf bzw. Fälligkeit des Vertrages sowie auf Laufzeiten keine Rücksicht nehmen.