Besonderheiten einzelner Versicherungstarife können in den Tarifbestimmungen nachgelesen werden.
Klauseln regeln Einzelheiten und Einschränkungen im Versicherungsvertrag.
Die Einzelheiten eines Versicherungsvertrages sind u.a. durch die Versicherungsbedingungen geregelt.
Versicherte Person und Versicherungsnehmer können ein und diesselbe Person sein, sind dies aber nicht zwangsläufig.
Ein Versicherungspool ermöglicht die Absicherung hoher Risiken durch Verteilung der Last auf mehrere Schultern.
Alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Versicherungsprodukte unterliegen der Überwachung der BaFin. Unternehmen aus der EU/EWR können von der BaFin jedoch nicht direkt beeinflußt werden.
Alle Informationen zur Summenversicherung unter Deckungssumme im Versicherungslexikon.
Informationen zur Gefährdungshaftung unter Haftpflichtversicherung im Versicherungslexikon.
Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bei Abschluß einer Insassenunfallversicherung wird meist das Pauschalsystem gewählt.